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Nordic Gold korrigiert frühere Pressemitteilung hinsichtlich Privatplatzierung

Nordic Gold korrigiert frühere Pressemitteilung hinsichtlich Privatplatzierung Posted on 31. Dezember 2018

NORDIC GOLD INC. (TSX-V: NOR) („Nordic“ oder das „Unternehmen“ – http://www.commodity-tv.net/c/search_adv/?v=298622) gab heute eine Korrektur ihrer am Montag, den 24. Dezember 2018 veröffentlichten Pressemitteilung („Pressemitteilung vom 24. Dezember“) bekannt. In der Pressemitteilung vom 24. Dezember wurde inkorrekt angegeben, dass gemäß der zwischen dem Unternehmen und PFL Raahe Holdings LP („PFL“) geschlossenen (in der gültigen Fassung vom 15. Oktober 2018) vorausbezahlten Goldterminkaufvereinbarung (Pre-Paid Forward Gold Purchase Agreement) zusätzliche 477.600 Stammaktien an PFL ausgegeben wurden. Das Unternehmen hat jedoch insgesamt 596.236 Stammaktien an PFL Raahe Holdings LP ausgegeben.

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Über das Unternehmen

Nordic Gold Corp. ist ein junges Bergbauunternehmen mit einer produktionsnahen Goldmine in Finnland. Die Goldmine Laiva ist vollständig gebaut, vollständig zugelassen und finanziert die Produktion über ein Gold-Forward-Sales-Abkommen.

Weder die TSX Venture Exchange noch deren Regulierungsorgan („Regulation Services Provider“ im Sinne der Richtlinien der TSX Venture Exchange) haften für die Angemessenheit oder Richtigkeit dieser Pressemitteilung.

Vorsorglicher Hinweis zu zukunftsgerichteten Aussagen

Diese Pressemitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen. Die Leser der zukunftsgerichteten Aussagen werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die tatsächlichen Ergebnisse von den in dieser Pressemitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen abweichen können. Die zukunftsgerichteten Aussagen umfassen unter anderem: Erwartungen, Meinungen, Prognosen, Projektionen und andere ähnliche Aussagen betreffend erwartete zukünftige Ereignisse, Bedingungen oder Ergebnisse, die keine historischen Fakten sind. In einigen Fällen können zukunftsgerichtete Aussagen durch die Verwendung von Begriffen wie „plant”, „erwartet” oder „erwartet nicht”, „wird erwartet”, „eingeplant”, „planmäßig”, „schätzt”, „prognostiziert”, „beabsichtigt”, „geht davon aus” oder „geht nicht davon aus” oder „ist davon überzeugt” oder Variationen dieser Wörter und Begriffe oder von Aussagen, dass bestimmte Maßnahmen, Ereignisse oder Ergebnisse „ergriffen werden“, „eintreten“ oder „erreicht werden“ „können”, „könnten”, „würden” oder „dürften”, identifiziert werden. Obwohl sich das Unternehmen bei diesen zukunftsgerichteten Aussagen auf seine Erwartungen hinsichtlich zukünftiger Ereignisse zum Zeitpunkt der Formulierung dieser Aussagen stützt, sind diese Aussagen keine Gewähr für die zukünftige Performance des Unternehmens. Obwohl das Unternehmen davon überzeugt ist, dass die Erwartungen, die in diesen zukunftsgerichteten Aussagen zum Ausdruck kommen, angemessen sind, kann es nicht gewährleisten, dass sich diese Erwartungen als richtig erweisen werden.

Die zukunftsgerichteten Aussagen des Unternehmens werden ausdrücklich in ihrer Gesamtheit durch diesen vorsorglichen Hinweis eingeschränkt und haben Gültigkeit zum Zeitpunkt dieser Pressemitteilung. Das Unternehmen hat nicht die Absicht und verpflichtet sich nicht, die zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren oder zu überarbeiten, um späteren Informationen, Ereignissen, Ergebnissen, Umständen oder Ähnlichem Rechnung zu tragen, es sei denn, dies ist gemäß dem geltenden Wertpapierrecht erforderlich.

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