Posted in Dienstleistungen

Der Beirat im Mittelstand: beraten, kontrollieren, schlichten

Der Beirat im Mittelstand: beraten, kontrollieren, schlichten Posted on 24. Dezember 2018

Der auf freiwilliger Basis eingerichtete Beirat in einer GmbH oder bei Personengesellschaften kann unterschiedliche Funktionen erfüllen. Was im Vordergrund steht, hängt von den Wünschen der Eigentümer ab. Bei manchen Firmen agiert er – ähnlich wie der Aufsichtsrat einer AG – mit klaren Kontroll- und Entscheidungsbefugnissen. „Während der Aufsichtsrat immer ein Kontrollorgan ist, kann der Beirat auch eine ausschließlich beratende Funktion übernehmen“, sagt Armin Weber, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater bei Ecovis in München. Die Betonung des Worts Beirat liegt dann also auf der zweiten Silbe, dem Rat. In dieser Funktion bringt der Beirat etwa seine Kompetenz zu Themen wie Marketing oder Finanzierung ein. Oder er unterstützt die Unternehmensführung mit technischer Expertise, wie sie gerade in Zeiten der Digitalisierung gefragt ist.

Von besonderer Bedeutung bei Familienunternehmen ist nicht zuletzt die Begleitung der Nachfolgeregelung. Der beratende Beirat ist häufig ein neutraler Vermittler bei unterschiedlichen Sichtweisen der älteren und jüngeren Generation. Er bringt als Außenstehender aber auch leichter den Mut auf, vor dem Eintritt nicht geeigneter Nachkommen in das Unternehmen zu warnen.

Die Nachfolge begleiten

Über die Beratung hinausgehen die Aufgaben eines kontrollierenden Beirats, dem oft Entscheidungsbefugnisse übertragen werden. Dabei ist es auch möglich, ihn mit bestimmten Maßnahmen der Geschäftsführung zu betrauen oder ihre Umsetzung von seiner Genehmigung abhängig zu machen. Beim Generationenwechsel ist der entscheidende Beirat insbesondere auch dann ein stabilisierender Faktor, wenn ein geeigneter Nachfolger in der Familie fehlt. Wird in diesem Fall ein Fremdgeschäftsführer eingesetzt, so überwacht er dessen Tätigkeit mit Blick auf den Unternehmenserfolg und auf die Interessen der Gesellschafter. Doch auch ein nur beratender Beirat ist hilfreich. „Er kann zwischen den Familienangehörigen mit ihren unterschiedlichen Interessen ebenso vermitteln wie zwischen den Gesellschaftern und dem Fremdgeschäftsführer“, sagt Weber.

Bei der Auswahl geeigneter Persönlichkeiten für den Beirat kommen Banker oder Unternehmer mit Bezug zur Familie ebenso infrage wie Anwälte, Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater. Auch die Experten von Ecovis sind oft in dieser Funktion gefragt, in der sie über Steuer- und Finanzfragen hinaus ihre Kompetenz bei vielen unternehmerischen Fragen einbringen. Wirtschaftsprüfer Armin Weber etwa ist Beirat an der Hochschule der Bayerischen Wirtschaft und dort mit seiner Erfahrung aus der Praxis ein gefragter Ansprechpartner.

Haftungsrisiko prüfen

Während der beratende Beirat aufgrund eines schuldrechtlichen Vertrags tätig werden kann, ist der entscheidende Beirat ein – in der Regel im Gesellschaftsvertrag verankertes – Organ des Unternehmens. Der nur beratende Beirat haftet auf Basis seiner ihm aufgrund des Dienstvertrags verankerten Sorgfaltspflicht. Für einen kontrollierenden und/oder entscheidenden Beirat gelten analog zu den Aktiengesetz-Vorschriften eines Aufsichtsrats weitergehende Haftungsvorschriften, die ihn bei einem vorsätzlichen oder fahrlässigen Verstoß gegen diese Sorgfaltspflichten zu Schadensersatz gegenüber der Gesellschaft verpflichten.

Armin Weber, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater bei Ecovis in München

Über ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft

Das Beratungsunternehmen Ecovis unterstützt mittelständische Unternehmen. In Deutschland zählt es zu den Top 10 der Branche. Etwa 6.500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten in den mehr als 100 deutschen Büros sowie weltweit in Partnerkanzleien in über 70 Ländern. Ecovis betreut und berät Familienunternehmen, inhabergeführte Betriebe sowie Freiberufler und Privatpersonen. Um das wirtschaftliche Handeln seiner Mandanten nachhaltig zu sichern und zu fördern, bündelt Ecovis die nationale und internationale Fach- und Branchenexpertise aller Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und Unternehmensberater. Jede Ecovis-Kanzlei kann auf diesen Wissenspool zurückgreifen.
Darüber hinaus steht die Ecovis Akademie für fundierte Ausbildung sowie für kontinuierliche und aktuelle Weiterbildung. All dies gewährleistet, dass die Beraterinnen und Berater ihre Mandanten vor Ort persönlich gut beraten.

www.ecovis.com

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft
Ernst-Reuter-Platz 10
10587 Berlin
Telefon: +49 89 5898-266
Telefax: +49 (30) 310008556
http://www.ecovis.com

Ansprechpartner:
Gudrun Bergdolt
ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft*
Telefon: +49 (89) 5898-266
E-Mail: gudrun.bergdolt@ecovis.com
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel