Die Address-Base GmbH & Co. KG führt unter https://www.address-base.de einen Online-Shop für Firmenadressen. Seit der DSGVO fehlt aber das Listenprivileg, das zuvor als Grundlage für diese Art von Adresshandel galt. Auch Branchenriesen wie die Deutsche Post AG haben den Handel trotz DSGVO nicht abgebrochen. Die DSGVO bietet je nach Auslegung genug Möglichkeiten, um weiterhin legal Handel mit Adressen zu betreiben, besonders mit Firmenadressen.
Im Erwägungsgrund 14 schließt die DSGVO Juristische Personen explizit von ihrem Schutz aus. Das gilt auch für personenbezogene Daten, die als Kontaktinformationen Juristischer Personen dienen. Unternehmensformen wie zum Beispiel AGs oder GmbHs sind also nicht durch die DSGVO geschützt.
Die Unternehmensadressen von Selbständigen sind hingegen Natürliche Personen und damit durch die DSGVO geschützt. Nun gibt es aber den Erwägungsgrund 47, der Direktmarketing als berechtigtes Interesse benennt, in Kombination mit dem Artikel 6 Absatz f), der die Verarbeitung personenbezogener Adressen gewährt, wenn ein berechtigtes Interesse das schützenswerte Interesse des Betroffenen überwiegt.
Hier muss vom Verantwortlichen eine Interessenabwägung vorgenommen werden. In diese Interessenabwägung kann der Umstand einfließen, dass Artikel 9 Absatz 2 e) die Verarbeitung von sensiblen Daten erlaubt, die der Betroffene öffentlich gemacht hat. Für weniger sensible Daten sollte dasselbe gelten.
Da Adresshandel in der Regel nur mit Daten betrieben wird, die öffentlich zur Verfügung stehen – zum Beispiel in Telefonbüchern oder vergleichbaren Online-Portalen, wird das schützenswerte Interesse des Betroffenen in der Interessenabwägung der Datenhändler geringer eingestuft als das eigene und das der Kunden Direktmarketing zu betreiben.
Laut DSGVO besteht gegenüber dem Betroffenen zudem eine Informationspflicht über die Tatsache der Datenspeicherung sowie über den Zweck und den Umfang selbiger. Laut Artikel 14 Absatz 3 b) kann dieser Pflicht aber bei der ersten Kontaktaufnahme nachgekommen werden, wenn die Daten lediglich zur Kommunikation dienen. Außerdem gibt es noch den Artikel 14 Absatz 5 b), der die Informationspflicht aussetzt, wenn diese sich als unmöglich erweist oder mit unverhältnismäßig großem Aufwand verbunden ist.
Da zu diesen Themen noch kein Gerichtsurteil vorliegt, können zu diesem Zeitpunkt keine verbindlichen Aussagen getroffen werden. Viele Branchen warten aktuell auf ein entsprechendes Grundsatzurteil, weil der Ankauf für Adressen zur Neukundeakquise für zahlreiche Unternehmen in der Werbeindustrie eine große Rolle spielt.
Die Address-Base GmbH & Co. KG hat ihren Sitz im schwäbischen Weingarten nahe dem Bodensee und zeichnet sich unter https://www.address-base.de für Deutschlands umfangreichsten Online-Shop für Firmenadressen verantwortlich. Das Unternehmen legt großen Wert auf eine umfassende Beratung seiner Kunden über die Möglichkeiten, die sich mit Direktmarketing bieten. In dem Zug spielt die Aufklärung über die Risiken, die durch den Kauf von Adressen hinsichtlich der DSGVO entstehen könnten, eine wichtige Rolle.
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