Licht einschalten und Abstand halten
„Der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug sollte so viele Meter betragen wie der Tacho als Geschwindigkeit anzeigt“, sagt Thorsten Rechtien, Kraftfahrtexperte bei TÜV Rheinland. „Wer Tempo 70 fährt, sollte dann auch mindestens 70 Meter Abstand halten. Die Leitpfosten am Fahrbahnrand lassen sich gut zur Abstandsmessung nutzen, da sie meist 50 Meter auseinander stehen.“ Wichtig: Bei Nebel ebenso bei Regen und Schnee, unbedingt das Abblendlicht anmachen, denn beim Tagfahrlicht können die Heckleuchten je nach Fahrzeug ausgeschaltet sein. Die Nebelschlussleuchte darf jedoch nur unter 50 Meter Sichtweite eingeschaltet sein. Dann beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit 50 km/h.
Freie Scheiben für den Durchblick
Zu den Begleiterscheinungen im Spätherbst und Winter gehören auch von Raureif und Eis bedeckte Scheiben. So unangenehm es bei Kälte auch sein mag, vor dem Losfahren müssen alle Autoscheiben freigekratzt sein. Nur ein Guckloch reicht nicht aus. Deutlich komfortabler ist eine eingebaute Standheizung mit Zeitschaltuhr. „Eine Standheizung darf jedoch nur im Freien betrieben werden. Wer bloß kurze Strecken fährt, sollte auf diese Annehmlichkeit verzichten, weil die Heizung vermutlich mehr Batteriestrom verbraucht als während der anschließenden Fahrt nachgeladen werden kann“, erklärt Rechtien. Dass die feuchte Luft im Wageninnern die kalten Scheiben beschlägt, lässt sich einfach verhindern: Klimaanlage, Scheibenheizung oder Gebläse sorgen schnell wieder für ungetrübte Sicht.
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