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EEG-Umlage 2019: Trotz Absenkung keine Entlastung beim Strompreis

EEG-Umlage 2019: Trotz Absenkung keine Entlastung beim Strompreis Posted on 15. Oktober 2018

„Statt weiterer Verschiebebahnhöfe erwarten wir von der Politik rasch eine wirksame Begrenzung der Energiewendekosten und eine Reduzierung der Strompreisbelastungen für die Unternehmen“, so kommentierte IHK-Geschäftsführer Dr. Carsten Meier die heutige Bekanntgabe der EGG-Umlage 2019.

Ein gangbarer Weg dafür wäre aus Sicht der IHK die Finanzierung eines großen Teils der EEG-Umlage aus dem Bundeshaushalt, schließlich nimmt der Bund jährlich rund 7 Mrd. Euro über die Stromsteuer ein.

Die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber haben heute (15. Oktober) die EEG-Umlage für 2019 bekanntgegeben. Die Umlage sinkt von aktuell 6,792 ct/kWh auf 6,405 ct/kWh im kommenden Jahr. Ursächlich für die Absenkung um rund 5,7 Prozent sind die stark gestiegen Börsenpreise für Strom, die trotz wachsender Vergütungsansprüche infolge des weiteren Ausbaus erneuerbarer Energien zu einem Absinken der Differenzkosten und damit der EEG-Umlage führen.

„Eine Entlastung bei den Strombezugskosten wird sich für die Wirtschaft jedoch nicht einstellen“, betont Meier, denn die EEG-Umlage gleicht zum einen nur die Differenzkosten zwischen den Vermarktungserlösen und den Zahlungen an die Betreiber von Erneuerbare-Energien-Anlagen aus. Zum anderen bleiben die weiteren energiewendebedingten Umlagen davon unbeeinflusst und diese steigen nach Angabe der Übertragungsnetzbetreiber teilweise beträchtlich.

Zeitgleich mit der EEG-Umlage wurde von den Übertragungsnetzbetreibern auch die neue Offshore-Netzumlage veröffentlicht. Sie ersetzt die bisherige Offshore-Haftungsumlage und beinhaltet jetzt nicht mehr nur die Entschädigungskosten für Störungen oder Verzögerungen von Offshore-Netzanbindungen, sondern auch die Kosten für die Anbindung von Offshore-Windparks in der Nord- und Ostsee an sich. Auf der Basis des von der IHK schon vor seinem Inkrafttreten im Juli 2017 kritisierten Netzentgeltmodernisierungsgesetzes (NEMoG) erhöht sich die Offshore-Netzumlage von 0,037 ct/kWh auf 0,416 ct/kWh. Das ist mehr als eine Verzehnfachung.

„Wie von uns erwartet, führt das NEMoG zu einer erheblichen Zusatzbelastung der saarländischen Wirtschaft. Das schwächt die Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen“, so Meier. Die IHK-Organisation hatte in dem gerade erst veröffentlichten Energiewende-Barometer 2018 festgestellt, dass die Stimmung in der Wirtschaft bereits gekippt sei. Rund 40 Prozent der Saar-Unternehmen beklagten darin schon steigende Strompreise. Bei den Industriebetreiben waren es sogar 60 Prozent.

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