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E-Privacy-Verordnung: Was kommt auf uns zu?

E-Privacy-Verordnung: Was kommt auf uns zu? Posted on 24. September 2018

Die EU-Kommission hat Anfang 2017 den Entwurf einer E-Privacy-Verordnung vorgelegt, die erheblichen Einfluss auf viele Geschäftsmodelle und die Erbringung von Online‐Diensten haben wird. Interessierte Unternehmer können sich Ende Oktober in Berlin über den aktuellen Diskussionstand informieren und eigene Anliegen einbringen.

Die Regelung soll die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ergänzen und präzisieren – und zwar für Kommunikationsvorgänge wie Telefonate, Internetzugang, Messaging-Dienste oder E-Mails.

Die E-Privacy-Verordnung umfasst aber auch Datenübermittlungen ohne Personenbezug, wie sie etwa im Internet der Dinge (IoT) oder beim Betrieb vernetzter Fahrzeuge anfallen. Damit dürften fast alle Unternehmen von ihr betroffen sein.

Grund genug also, sich frühzeitig mit den geplanten Regelungen auseinanderzusetzen. Eine Gelegenheit dazu bieten der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) und die Stiftung Datenschutz am 23. Oktober ab 10.30 Uhr im Berliner Hotel Novotel Mitte.

Unter der Überschrift "E-Privacy-Verordnung: Was kommt auf uns zu?" informieren Experten über den aktuellen Stand der Beratungen, den Handlungsbedarf in Unternehmen, den Schlussfolgerungen aus der Umsetzung der DSGVO sowie über die Schwerpunkte, die die österreichische EU-Ratspräsidentschaft in Sachen E-Privacy-Verordnung setzt.

Zu dieser kostenfreien Veranstaltung können Sie sich bis zum 17. Oktober unter www.dihk.de/eprivacy anmelden. 

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