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Betreiberverantwortung 2.0

Betreiberverantwortung 2.0 Posted on 24. September 2018

In Ausschreibungen und Verträgen im Facility Management soll künftig nicht nur eine pauschale Formulierung über gewollte, maximal mögliche Übertragung der Betreiberverantwortung zu finden sein. Sie sollen stattdessen vor allem eine aussagekräftige Pflichten‐ / Schnittstellenmatrix enthalten. Das ist eines der zentralen Ergebnisse des GEFMA‐Workshops „Betreiberverantwortung 2.0 im Facility Management“. Etwa 40 Teilnehmer nutzten die Chance, sich aktiv in die Neufassung des Standards GEFMA 190 (Betreiberverantwortung) einzubringen.

„Besonders kontrovers wurde die Rolle des Betreibers diskutiert“, resümiert Ulrich Glauche, Leiter des Richtlinienwesens von GEFMA. Am Workshop nahmen sowohl FMAnwender wie auch –Dienstleister sowie Consultants teil. „In der Diskussion zur Neufassung des Standards GEFMA 190 zeichnete sich deutlich ab, dass in den meisten Fällen nicht die Auftragnehmer, also die FM‐Dienstleister, als Betreiber anzusehen sind, sondern die Auftraggeber, also Eigentümer, Asset‐ oder Property‐Manager mit Entscheidungsbefugnissen“, so Glauche. Die Rolle des Betreibers orientiere sich klar an der Verfügungsberechtigung /‐gewalt über ein betriebenes Objekt. Das entspreche auch der geltenden Rechtsauffassung. Damit falle diese Rolle zunächst dem Eigentümer zu. Dieser könne diese Aufgabe auf interne oder externe Asset‐ oder Property‐ Manager übertragen, wenn er diese mit entsprechenden Vollmachten ausstatte.

Ein weiteres, zentrales Ergebnis des GEFMA‐Workshops Betreiberverantwortung 2.0: Es soll mehr Orientierung in die etwa 2.000 FM‐relevanten Regelwerke und die daraus resultierenden Pflichten für den Betrieb von Immobilien und Liegenschaften gebracht werden. Ulrich Glauche: „Dazu werden künftig Konformitätslevel dienen, so dass die Handhabung und der gezielte Einsatz der Regelwerke einfacher wird.“ Dazu wird eine bereits bestehende Übersicht um diese hilfreichen Konformitätslevels erweitert. So soll es auch Nicht‐Juristen leichter fallen, die Verbindlichkeit der jeweiligen Regelwerke für die Betreiberverantwortung einzuordnen“, erklärt Ulrich Glauche.

Über den gefma Deutscher Verband für Facility Management e.V.

Der Branchenverband GEFMA steht für einen Markt mit 134,28 Mrd. Euro Bruttowertschöpfung und mit einem Anteil am Bruttoinlandsprodukt von 4,75%. Er vertritt über 1000 Unternehmen und Organisationen des wachsenden Dienstleistungssektors Facility Management. Seit 1989 engagiert er sich für ein einheitliches Begriffsverständnis (Richtlinien, Benchmarking) und für Qualitätsstandards (Zertifizierungen: CAFM-Software Produkte, Nachhaltigkeit im FM sowie Aus- und Weiterbildung). Die GEFMA Initiative "FM – Die Möglichmacher" zeigt die Branche als attraktiven Arbeitgeber mit vielfältigen Job- und Karrieremöglichkeiten. (www.gefma.de)

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