Posted in Ausbildung / Jobs

BAP Job-Navigator 08/2018: »Benefits«

BAP Job-Navigator 08/2018: »Benefits« Posted on 16. August 2018

Um geeignete und qualifizierte Mitarbeiter für sich zu gewinnen, braucht es gerade angesichts des immer weiter um sich greifenden Fachkräftemangels und der demografischen Entwicklung weitaus mehr als nur ein gutes Image oder einen attraktiven Standort. Das haben viele Unternehmen bereits erkannt und bieten ihren zukünftigen Mitarbeitern deshalb zahlreiche Benefits an, die nicht nur der Mitarbeitermotivation, sondern auch als Wettbewerbsmaßnahme dienen. Thomas Hetz, Hauptgeschäftsführer des Bundesarbeitgeberverbandes der Personaldienstleister e.V. (BAP), erklärt: „Der aktuelle BAP Job-Navigator wirft einen Blick auf diese vielfältigen Anreize und will es genauer wissen. Was bieten Firmen ihren potentiellen Mitarbeitern: Sind es vorrangig klassische monetäre Anreize oder sprechen Unternehmen die Bewerber auch gezielt mit Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen an? Und welche weiteren Benefits werden angeboten, um s ich von der Konkurrenz am umkämpften Arbeitsmarkt abzusetzen?“

Monetäre Anreize stehen nach wie vor an der Spitze

Unternehmen locken zukünftige Mitarbeiter vor allem mit monetären Anreizen: neben Prämien, Boni und Sonderzulagen spielen Urlaubs- und Weihnachtsgeld eine große Rolle. In jeweils 12 Prozent der im Juli analysierten Stellenanzeigen wird mit Weihnachts- und/oder Urlaubsgeld geworben. Prämien, Sonderzulagen und Gutscheine werden in 23 Prozent der Anzeigen erwähnt. Rund 7.480 Firmen bieten Provisionen und Bonuszahlungen an, was knapp 3 Prozent der Stellenanzeigen betrifft. In puncto betrieblicher Altersvorsorge sind es ebenfalls knapp 7 Prozent. Zwei Prozent der Stellenanzeigen verweisen auf eine Mitarbeiterbeteiligung im Sinne von Aktienprogrammen oder vermögenswirksamen Leistungen und 815 Unternehmen stellen ein 13. Monatsgehalt in Aussicht.

Gehaltangabe vs. Gehalt svorstellung

In mehr als einem Drittel der analysierten Anzeigen stellen die Firmen ein „attraktives“ oder „überdurchschnittliches Gehalt“ in Aussicht (37 Prozent). Seltener – aber dennoch überraschend oft – wird eine konkrete Gehaltsangabe gemacht. Während einige Firmen dabei exakte Brutto-Monatsgehälter nennen, locken andere mit attraktiven Stundensätzen. In 11,6 Prozent der Inserate werden hierzu konkrete Angaben gemacht. Dennoch ist der Anteil der Firmen, die von den Bewerbern selbst ausdrücklich die Angabe von Gehaltsvorstellungen verlangen, höher, denn dies wird in 17 Prozent der Stellenanzeigen gefordert.

Weiterbildung zählt zu Top Benefits

In rund 29 Prozent aller Stellenanzeigen wird ausdrücklich auf die Möglichkeit hingewiesen, dass Mitarbeiter an Fort- und Weiterbildungen teilnehmen können. Damit liegt dieses Angebot auf dem zweiten Platz im analysierten Zeitraum. Wer darüber hinaus die Karriereleiter erklimmen will, dem eröffnen immerhin mehr als 7.600 Firmen die Chance dazu. Vor allem Young Professionals werden mit diesem Anreiz gelockt. Knapp 6 Prozent der an sie gerichteten Anzeigen beinhalten die Aussicht auf Aufstiegschancen.

Home-Office-Angebote deutlich seltener

Bei dem Wunsch vieler Arbeitnehmer nach flexibler Arbeitsgestaltung und der Möglichkeit, auch von zu Haus aus zu arbeiten, unterscheiden sich die Einstellungen der Unternehmen. Während fast 9 Prozent der Firmen ihren zukünftigen Angestellten flexible Arbeitszeiten anbieten, sind es gerade einmal 4.840 Unternehmen (3,3 Prozent), die Home-Office ermöglichen.

In immerhin 6 Prozent der analysierten Stellenanzeigen wird die Verpflegung der Mitarbeiter als Benefit aufgeführt. Meist werden kostenlose Getränke und Obst als Argument eingesetzt. Die Angebote rund um das Thema Gesundheit erscheinen dagegen verschwindend gering. In gerade einmal 2,4 Prozent der Inserate werden explizit Gesundheitsmaßnahmen, -förderungen sowie Betriebssport genannt.

Über den BAP Job-Navigator

Der BAP Job-Navigator wertet monatlich die Stellenangebote aus 200 Printmedien, 138 Online Jobbörsen, mehr als 30.000 Firmenwebsites und der Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit aus. Im Zeitraum Juli 2018 wurden insgesamt 1.256.940 Stellenanzeigen von über 145.740 Unternehmen analysiert. Wenn mehrere Anzeigen für eine Stelle geschaltet wurden, werden diese zusammengefasst und nicht mehrfach gezählt.

Über Gesamtverband der Personaldienstleister e. V. (GVP)

Der Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e. V. (BAP) ist die führende Interessenvertretung der Zeitarbeitsbranche in Deutschland. Im BAP sind ca. 2.000 Mitglieder mit über 4.600 Personaldienstleistungsbetrieben organisiert. Informationen zum Verband finden Sie unter www.personaldienstleister.de.

Abdruck honorarfrei / Belegexemplar erbeten

Gesa Kok

Leiterin Abteilung Presse
Marketing | Öffentlichkeitsarbeit

Bundesarbeitgeberverband der
Personaldienstleister e.V. (BAP)
Universitätsstr. 2-3a
10117 Berlin

Telefon: +49 30 206098 -30
Telefax: +49 30 206098 -39

E-Mail: presse@personaldienstleister.de
Internet: www.personaldienstleister.de
Hauptgeschäftsführer: Thomas Hetz
Vereinsregister: Amtsgericht Berlin Charlottenburg
Vereinsregister-Nummer: VR 31815 B

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Gesamtverband der Personaldienstleister e. V. (GVP)
Universitätsstraße 2-3a
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 206098-30
Telefax: +49 (30) 7677523-70
https://www.personaldienstleister.de

Ansprechpartner:
Tobias Hintersatz
Referent
Telefon: +49 (30) 206098-30
E-Mail: presse@personaldienstleister.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel