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Risiko Pyrrolizidinalkaloide – BfR passt sich EFSA an

Risiko Pyrrolizidinalkaloide – BfR passt sich EFSA an Posted on 18. Juni 2018

Pünktlich zur Blütezeit vieler pyrrolizidinalkaloidhaltiger Pflanzen veröffentlicht das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) eine aktuelle Risikobewertung zum Thema. Hintergrund ist eine Veröffentlichung der European Food Safety Authority (EFSA) aus dem letzten Jahr, die von der Risikobewertung des BfR aus dem Jahr 2011 abwich.

Pyrrolizidinalkaloide (PA) sind potentiell krebserregend und daher in Lebensmitteln unerwünscht. Es existieren jedoch keine Grenzwerte für PA in Lebensmitteln, lediglich eine Empfehlung des BfR aus dem Jahr 2011. Als Hauptquellen wurden Kräutertees und Tees sowie Honig identifiziert. Neuere Studien belegen zudem, dass auch von Nahrungsergänzungsmitteln (NEM), insbesondere wenn diese direkt aus PA-haltigen Pflanzen hergestellt werden, ein Risiko ausgehen kann.

 Wesentliche Punkte der Stellungnahme:

  • BfR akzeptiert neuen Ausgangswert für die Risikobewertung, wie von der EFSA angewandt. Dieser ist ca. dreifach höher als der bisher vom BfR verwendete Ausgangswert .
  • Dies impliziert auch eine Erhöhung des empfohlenen Wertes von 0,007 µg/kg PA pro kg Körpergewicht aus 2011, was allerdings nicht explizit vom BfR angegeben wurde. Stattdessen betont das BfR, das weiterhin das ALARA-Prinzip (as low as reasonably achievable) Anwendung finden soll.
  • Weiterhin wird, wie bei der EFSA, von gleicher Toxizität aller PA („Äquipotenz“) ausgegangen, da die Datenlage aktuell nicht ausreichend für die Berechnung von Potenzfaktoren für einzelne PA ist .
  • NEM, insbesondere aus PA-haltigen Pflanzen, sind problematisch (ausgenommen Öl-basierte NEM)
  • Auch bei Einhaltung des vorgeschlagenen Grenzwertes für NEM von 1000 µg/kg können diese wesentlich zur Gesamt-PA-Belastung beitragen und den Beitrag durch Lebensmittel um ein Mehrfaches übersteigen.
  • BfR hält strengere Bewertungskriterien für PA in NEM für sinnvoll.
  • BfR empfiehlt, NEM aus PA-haltigen Pflanzen nicht zu verwenden.
  • Der „Health Based Guidance Value“ (HBGV) von 0,1 µg/kg Körpergewicht und Tag ändert sich nicht, da dieser auf Basis nicht-neoplastischer (nicht krebserzeugender) Effekte berechnet wird, diese aktuelle Risikobewertung sich aber mit der Karzinogenität (Krebserzeugung) der PA befasst.

„Die Quality Services International GmbH (QSI) in Bremen befasst sich bereits seit zehn Jahren intensiv mit dem Thema PA und analysiert diese Substanzen auch über den seitens BfR und EFSA empfohlenen Untersuchungsumfang hinaus“, erklärt der PA-Experte Arne Dübecke.

Ferner wird eine Vielzahl verschiedener Produkte auf PA untersucht: „Die QSI analysiert vorwiegend Honig, Pollen, Kräutertee und Tee, zunehmend aber auch Gewürze, Küchenkräuter sowie Nahrungsergänzungsmittel hinsichtlich PA. Zusätzlich bieten wir auch für spezifische Matrizes kundengerechte Lösungen an.“, versichert Gudrun Beckh, Geschäftsführerin der QSI.

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Wir bieten unabhängige Labor- und Beratungsdienstleistungen in den Bereichen Lebensmittel und Pharmaprodukte und sind somit der zuverlässige und amtlich autorisierte Partner für Produktion, Handel und Export sowie Verbände und Institutionen, wenn es um Produktsicherheit, Hygiene und Qualitätskontrollen geht.

Unsere über 60-jährige Expertise mit einem umfangreichen Analysespektrum ist staatlich akkreditiert. Maßgeschneiderte Speziallösungen lassen keine Wünsche offen. Durch den einzigartigen Full-Service-Unternehmensverbund unter dem Dach der Tentamus Group sind wir in der Lage, die komplette Analytik und innovative Lösungen für nationale sowie internationale Anforderungen der externen Qualitätskontrolle anzubieten – auch bei speziellen Anliegen.

Bitte überzeugen Sie sich selbst! Gerne unterbreiten wir Ihnen ein auf Ihre Bedürfnisse maßgeschneidertes Angebot. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage – und finden für Sie die beste Lösung!

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