Seit dem 25. Mai 2018 müssen auch die Versicherungsvermittler ihre Prozesse an die Anforderungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung angepasst haben. „Der Gesetzgeber stellt hohe Anforderungen an die Speicherung, Verwendung und Dokumentation von personenbezogenen Daten“, sagt IHK-Ansprechpartnerin Tamara Engel: „Dementsprechend müssen technische und organisatorische Maßnahmen ergriffen werden, um einen angemessenen Schutz der sensiblen Daten seiner Kunden zu gewährleisten. Darüber hinaus stellt sich für Versicherungsvermittler die Frage, wie eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung zwischen dem Makler und dem Versicherer überarbeitet und angepasst werden sollte und wie im täglichen Geschäft eine Verarbeitung der Kundendaten möglich ist.“
Diese neuen Anforderungen werden bei der Informationsveranstaltung, die eine Orientierung in Bezug auf das Thema Datenschutz geben und den Handlungsbedarf für Versicherungsvermittler aufzeigen soll, thematisiert. Maximilian Brenner (Fachanwalt für IT- und Arbeitsrecht von der Bonner Sozietät Caspers Mock) wird über die rechtlichen Erfordernisse informieren und praxisnahe Hinweise geben.
Die Teilnahmegebühr beläuft sich auf 25 Euro. Anmeldungen können online über www.ihk-bonn.de, Webcode 6492171, erfolgen.
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