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Aurania gibt Abschluss einer Wandelschuldverschreibung und Verlängerung eines bestehenden Darlehens bekannt

Aurania gibt Abschluss einer Wandelschuldverschreibung und Verlängerung eines bestehenden Darlehens bekannt Posted on 30. Mai 2018

Aurania Resources Ltd. (TSXV: ARU) („Aurania“ oder das „Unternehmen“ – https://www.youtube.com/watch?v=loQK2aflD3Q&t=2s) gibt bekannt, dass das Unternehmen mit Dr. Keith Barron, Chairman, CEO und größter Aktionär des Unternehmens, eine Wandelschuldverschreibung in Höhe von 2,0 Millionen USD (die „Schuldverschreibung“) abgeschlossen hat (das „Angebot“). Die Mittel aus der Schuldverschreibung ermöglichen es dem Unternehmen, das gesamte Konzessionspaket von 2.080 Quadratkilometern („km2“), welches das Projekt Lost Cities – Cutucu in Ecuador ausmacht, beizubehalten. Die Entscheidung, das gesamte Konzessionspaket zu behalten, beruht auf den bisherigen positiven Explorationsergebnissen des Projekts.

Die Bedingungen der Schuldverschreibung beinhalten:
 

  • Das Fälligkeitsdatum ist der 29. Mai 2019 (das „Fälligkeitsdatum“), woraufhin der unbezahlte Kapitalbetrag und die aufgelaufenen Zinsen an Dr. Keith Barron zu zahlen sind;
  • Die Schuldverschreibung ist in Stammaktien zu einem Preis von 3,00 CAD pro Stammaktie wandelbar. Die Gesamtzahl der Stammaktien des Unternehmens, die bei Umwandlung des Kapitalbetrags des Darlehens in Höhe von 2,0 Mio. USD ausgegeben werden können, beträgt 877.192; und
  • Die Schuldverschreibung ist unbesichert und wird mit 2 % p.a. verzinst, nicht kumulierbar vor dem Fälligkeitsdatum. Die auf die Schuldverschreibung entfallenden Zinsen sind nicht in Stammaktien des Unternehmens wandelbar.

Die Schuldverschreibung und die Stammaktien, die bei der Umwandlung der Schuldverschreibung ausgegeben werden können, unterliegen zusätzlich zu den sonstigen Beschränkungen, die nach den geltenden Wertpapiergesetzen in Ländern außerhalb Kanadas gelten können, einer gesetzlich vorgeschriebenen Haltefrist von vier Monaten und einem Tag.

Die Aktien wurden nicht gemäß den Vorschriften des U.S. Securities Act of 1933 in der jeweils geltenden Fassung (der „U.S. Securities Act“) oder anderen geltenden US-staatlichen Wertpapiergesetzen registriert und dürfen ohne Registrierung nicht Personen in den Vereinigten Staaten angeboten oder an diese verkauft werden, sofern es keine Ausnahmegenehmigung für eine solche Registrierung gibt. Diese Pressemeldung stellt kein Verkaufsangebot und auch keine Aufforderung für ein Angebot zum Kauf dar und die Aktien dürfen in keinem Staat verkauft werden, in dem ein solches Angebot, eine solche Aufforderung oder ein solcher Kauf rechtswidrig wäre.

Das Angebot unterliegt bestimmten Bedingungen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Erhalt aller erforderlichen Genehmigungen, einschließlich der endgültigen Genehmigung durch die TSX Venture Exchange und die zuständigen Wertpapieraufsichtsbehörden.

Dr. Keith Barron, Chairman und CEO des Unternehmens, ist ein „Insider“ des Unternehmens und daher wird der Erwerb der Schuldverschreibungen durch Herrn Barron als Transaktion mit einer nahestehenden Partei (Related Party Transaction) gemäß Multilateral Instrument 61-101- Protection of Minority Security Holders in Special Transactions („MI 61-101“) gewertet. Gemäß MI 61-101 muss das Unternehmen in Ermangelung von Ausnahmen eine formale Bewertung und die Zustimmung der Minderheitsaktionäre zur „Transaktion mit nahestehenden Partei“ einholen. Das Unternehmen beabsichtigt, sich auf die in Abschnitt 5.5(b) von MI 61-101 enthaltene Ausnahme von den formalen Bewertungsanforderungen auf der Grundlage zu berufen, dass keine Wertpapiere von Aurania an einem bestimmten, in diesem Abschnitt beschriebenen Markt notiert sind. Das Unternehmen stützt sich auch auf die in MI 61-101 festgelegte Befreiung von der Anforderung betreffend die Genehmigung durch die Minderheitsaktionäre, da der Marktwert der von Dr. Barron erworbenen Schuldverschreibungen 25 % der gemäß MI 61-101 ermittelten Marktkapitalisierung des Unternehmens nicht übersteigt.

Übernahme und Verlängerung des Darlehens von Dr. Barron

Am 29. Mai 2018 übernahm das Unternehmen von seiner hundertprozentigen ecuadorianischen Tochtergesellschaft Ecuasolidus S.A. ein Mineralkonzessionsdarlehen (das „Darlehen“) in Höhe von 782.832 USD (der „Kapitalbetrag“).

Gleichzeitig mit der Übernahme des Darlehens hat das Unternehmen mit Dr. Barron eine Verlängerung des Darlehens ausgehandelt, um das Fälligkeitsdatum vom 29. Mai 2018 auf den 29. Mai 2019 (das „Fälligkeitsdatum“) zu verschieben, woraufhin der Kapitalbetrag und die aufgelaufenen Zinsen an Dr. Barron zu zahlen sind. Die Verzinsung des Kapitalbetrags wird mit 2% p.a. berechnet. Alle anderen Bestimmungen des Darlehens bleiben in vollem Umfang in Kraft.

Dr. Keith Barron, Chairman und CEO des Unternehmens, ist ein „Insider“ des Unternehmens und daher wird die Übernahme und Verlängerung des Darlehens von Herrn Barron durch das Unternehmen als Transaktion mit einer nahestehenden Partei (related party transaction) gemäß Multilateral Instrument 61-101- Protection of Minority Security Holders in Special Transactions („MI 61-101“) gewertet. Das Unternehmen stützt sich auch auf die in MI 61-101 festgelegte Befreiung von der Anforderung betreffend die Genehmigung durch die Minderheitsaktionäre, da der Marktwert des Darlehens von Dr. Barron 25 % der gemäß MI 61-101 ermittelten Marktkapitalisierung des Unternehmens nicht übersteigt.

Über Aurania

Aurania ist ein Junior-Explorationsunternehmen, das sich mit der Identifizierung, Bewertung, Akquisition und Exploration von Mineralkonzessionen mit einem besonderen Fokus auf Edelmetallen und Kupfer beschäftigt. Sein Vorzeigeprojekt, das Projekt Lost Cities – Cutucu, befindet sich im Jurassic Metallogenic Belt in den östlichen Ausläufern der Anden in Südost-Ecuador.

In Europa:

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