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ESUG Studie: Rettungswerkzeug Eigenverwaltung funktioniert und hat sich etabliert

ESUG Studie: Rettungswerkzeug Eigenverwaltung funktioniert und hat sich etabliert Posted on 24. Mai 2018

Sechs Jahre nach Inkrafttreten des ESUG (Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen) etabliert sich die Eigenverwaltung immer mehr zu einem Erfolgsmodell. Laut einer Studie des DIAI, des BV ESUG und der Westfälischen Hochschule zeigten sich 80 Prozent der Unternehmen, die ein solches Verfahren durchlaufen haben, mit dem Verlauf sehr zufrieden. Neun von zehn Unternehmer würden den Weg in einer Krise erneut gehen. Auch gesamtwirtschaftlich gesehen schneiden die Eigenverwaltungsverfahren deutlich besser ab als eine Regelinsolvenz: So erhalten die ungesicherten Gläubiger eine rund zwei- bis dreimal höhere Insolvenzquote und es werden deutlich mehr Arbeitsplätze gerettet. Im Durchschnitt bleiben 78 Prozent der Arbeitsplätze erhalten, die in einer Liquidation verloren gegangen wären.

„Die Eigenverwaltung nimmt mit steigenden Umsatz und steigender Mitarbeiterzahl immer weiter an Attraktivität zu. Damit hat das Insolvenzverfahren wesentlich zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes Deutschland beigetragen. In Zukunft wird es aber wichtig sein, dass weiter intensive Aufklärung betrieben wird, um möglichst vielen Unternehmen den Weg in die Eigenverwaltung zu öffnen“, fasst Prof. Dr. Hans Haarmeyer, Leitender Direktor des DIAI, die Ergebnisse zusammen.

Das Deutsche Institut für angewandtes Insolvenzrecht (DIAI) e.V. in Kooperation mit dem Bundesverband ESUG und Sanierung Deutschland e.V. (BV ESUG) und dem Lehrstuhl für Wirtschaftsrecht an der Westfälischen Hochschule in Recklinghausen befragte 668 Unternehmer und Insolvenzexperten zu ihren Erfahrungen und Einschätzungen. Diese hatten als Geschäftsführer oder CRO (Sanierungsgeschäftsführer) ein Eigenverwaltungsverfahren durchgeführt. Im ersten Teil der Studie wurden die statistischen Daten analysiert, wie erfolgreich die Eigenverwaltungsverfahren im Vergleich zu Regelinsolvenzverfahren in den Jahren 2012 bis 2016 verlaufen sind und welche Unterschiede zwischen den beiden Verfahrensarten bestehen. Danach gaben 82 Unternehmer Auskunft über die Zusammenarbeit der Akteure des Insolvenzverfahrens wie z.B. Berater, Sachwalter, Insolvenzverwalter, Gläubigerausschuss und Richter.

„Erst jetzt, etwas mehr als sechs Jahre nach Inkrafttreten des ESUG, werden die Auswirkungen und insbesondere die Nachhaltigkeit der Reformbemühungen sichtbar – für Gläubiger wie auch für Unternehmer“, erklärt BV ESUG Vorstand Robert Buchalik. Zwei Drittel der Unternehmer seien weiterhin noch vollständig (ca. 60 Prozent) oder teilweise (6 Prozent) im Besitz ihres Unternehmens. Hier zeigt sich deutlich, welch überragende Rolle die Eigenverwaltung mittlerweile für den Mittelstand spielt. Denn in der Regelinsolvenz ist der Unternehmenserhalt für den bisherigen Eigentümer nach wie vor die absolute Ausnahme. „Damit steigt die Motivation für den Unternehmer, frühzeitig einen Insolvenzantrag zu stellen: Denn nur, wenn er nicht von vornherein damit rechnen muss, dass er sein Unternehmen verliert, macht der frühzeitige Insolvenzantrag für ihn Sinn“, ergänzt Buchalik.

Im Vergleich mit den Regelinsolvenzverfahren liegen die Planquoten in Eigenverwaltungsverfahren deutlich höher. Die Deckungsquote über alle Unternehmensinsolvenzen, die im Zeitraum 2012 bis 2016 eröffnet wurden, lag laut Destatis im Durchschnitt bei 4,1 Prozent. Aus der Untersuchung von 63 erfolgreich vom Insolvenzgericht bestätigten Insolvenzplänen ging hervor, dass in 52 Prozent der Fälle den ungesicherten nicht nachrangigen Insolvenzgläubigern eine Planquote zwischen 5 und 10 Prozent angeboten werden konnte. In 16 Prozent der Verfahren erhielten die Gläubiger sogar eine Quote zwischen 10 und 22 Prozent. Für ungesicherte Kleingläubiger ließ sich in neun Verfahren darüber hinaus eine durchschnittliche Quote von 52 Prozent erzielen. Die durchschnittliche Quote in Insolvenzplanverfahren liegt damit deutlich über 10 Prozent. Darüber hinaus ist die Zeitspanne bis zur Auszahlung einer Quote an die Gläubiger und damit bis zur Aufhebung des Insolvenzverfahrens in einem Eigenverwaltungsverfahren mit durchschnittlich zwölf Monaten (75%) deutlich kürzer als in einem Regelverfahren, das sich über mehrere Jahre hinziehen kann.

„Der deutsche Gesetzgeber hat ein erfolgreiches Instrument geschaffen, um Unternehmen unter Insolvenzschutz zu sanieren. Über ein vergleichbares Sanierungsinstrument verfügt jedenfalls in Europa kein anderes Land. Als wichtigste Erkenntnisse haben die befragten Unternehmer ausgeführt, dass es auf die rechtzeitige Antragstellung und professionelle Beratung im Wesentlichen ankommt“, resümiert Prof. Dr. Achim Albrecht (Westfälische Hochschule).

Eine Zusammenfassung der Studie erhalten Sie unter: ESUG Studie

Über das DIAI e.V.
Das Deutsche Institut für angewandtes Insolvenzrecht – DIAI – ist ein seit mehr als 10 Jahren bestehender, unabhängiger Zusammenschluss von Hochschullehrern aus ganz Deutschland, die einen wesentlichen Teil ihrer Forschungs- und Lehrvorhaben dem Unternehmen in der Krise und insbesondere dem Insolvenzrecht widmen. Der Leitgedanke des Instituts ist die Verbesserung der Sanierungschancen für Unternehmen, die Veränderung des Bewusstseins hin zu einer "Kultur der zweiten Chance" und zur Förderung des Gedankens von Sanierungen unter Insolvenzschutz.
DIAI e.V. Prof. Dr. Hans Haarmeyer, hans.haarmeyer@diai.org, Tel.: 0228 / 359462

Über Buchalik Brömmekamp

Über den Bundesverband ESUG und Sanierung e.V.
Der Bundesverband ESUG und Sanierung (BV ESUG) ist eine berufsgruppenübergreifende Vereinigung. Ziel des BV ESUG ist die Verbesserung der Sanierungschancen von Unternehmen. Mit der Verbesserung der Sanierungschancen soll zugleich eine Kultur der zweiten Chance für Unternehmer geschaffen und gefördert werden. Die Insolvenz soll nicht mehr länger als Scheitern, sondern auch als Mittel und Chance der nachhaltigen Sanierung unter dem Schutz des Rechts wahrgenommen werden.
Bundesverband ESUG und Sanierung Deutschland e.V. Robert Buchalik, robert.buchalik@bv-esug.de; 0211 – 82 89 77 110

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