Posted in Ausbildung / Jobs

Durch EkA auf der Überholspur

Durch EkA auf der Überholspur Posted on 17. Mai 2018

Die Hochschule Aalen startet zum Wintersemester 2018 das Studienangebot Elektrotechnik kompakt durch Anrechnung (EkA): Staatlich geprüfte Techniker und Technikerinnen der Fachrichtung Elektrotechnik können ein verkürztes Studium (fünf statt sieben Semester) der Elektrotechnik absolvieren, sofern sie an einer Partnerschule der Hochschule Aalen ihre Technikerprüfung abgelegt haben.

Die Idee eines verkürzten Studienmodells kommt aus dem Studiengang Mechatronik, der das Studienangebot Mechatronik kompakt durch Anrechnung (MekA 2013 initiierte und das als Erfolgsmodell gut ankommt. Auf Basis der positiven Erfahrungen in der Mechatronik wurde das Studienmodell auf die Elektrotechnik übertragen. „Die Erfahrung bei MekA hat gezeigt, dass die TechnikerInnen in der Vorlesung eine starke Motivation für das Studium zeigen, und diese Motivation die weiteren Studierenden animiert,“ betont Prof. Dr. Marcus Liebschner, Professor für Elektrotechnik und Initiator von EkA. Staatlich geprüfte Techniker und Technikerinnen der Fachrichtung Elektrotechnik können sich für Eka einige bereits erworbene Kompetenzen anrechnen lassen, die sie unter anderem im Rahmen der Technikerweiterbildung erworben haben, darunter Fächer wie Elektrotechnik 1 oder auch praktische Elektronik. Dies wird in einer Kooperationsvereinbarung mit der Partnerschule geregelt.

Durch die Bolognia Reform und die Lissabon Konvention gewinnt die Anrechnung von Kenntnissen, Fähigkeiten und Kompetenzen, die außerhalb der Hochschulen erworben werden, mehr an Bedeutung. Der Übergang zwischen beruflicher und hochschulischer Bildung soll vereinfacht werden, indem bereits erworbene Kompetenzen nicht mehrfach abgefragt werden und somit die Studienzeiten nicht unnötig verlängert werden. Seit knapp zehn Jahren besteht in Deutschland die Möglichkeit, sich über praktische Berufserfahrung für ein Studium zu qualifizieren. So zum Beispiel auch über eine Technikerausbildung zum staatlich geprüften Techniker. Laut der aktuellen Erhebung des CHE (Centrum für Hochschulentwicklung) sind im Jahr 2016 rund 56.900 Studierende in Deutschland über eine berufliche Qualifikation zum Studium gekommen. Dadurch hat sich die Zahl der Studierenden mit beruflicher Qualifikation in acht Jahren mehr als verdoppelt.

Neben der steigenden Zahl beruflich qualifizierter Studierenden, absolvieren Studierende auch bewusst vor dem Studium eine Berufsausbildung. „Das ich einmal studieren will stand für mich fest. Nach der Realschule habe ich mich bewusst für eine Berufsausbildung und anschließender Berufsoberschule in Nördlingen entschieden. Ich wollte etwas praktisches machen und nicht mehr die Schulbank drücken.“ begründet Andreas Rosner, Student der Elektrotechnik, seine Entscheidung für eine Berufsausbildung.

Die Resonanz von Seiten der Technikerschulen ist sehr positiv. Die ersten Kooperationsvereinbarungen mit Partnerschulen wurden bereits unterzeichnet, so dass zum Wintersemester die ersten EkA-Studierenden an der Hochschule Aalen ihr Studium aufnehmen werden.

Mehr Informationen zu EkA gibt es unter www.hs-aalen.de/s/eka.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Hochschule Aalen – Technik und Wirtschaft
Beethovenstr. 1
73430 Aalen
Telefon: +49 (7361) 576-0
Telefax: +49 (7361) 576-2250
http://www.htw-aalen.de

Ansprechpartner:
Monika Theiss
Pressesprecherin
Telefon: +49 (7361) 576-2290
E-Mail: Monika.Theiss@hs-aalen.de
Heiko Buczinski
Stellvertretender Pressesprecher
Telefon: +49 (7361) 576-2465
E-Mail: heiko.buczinski@hs-aalen.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.