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Bargeldanteil bei der Ausgabe von Gratisaktien

Bargeldanteil bei der Ausgabe von Gratisaktien Posted on 16. April 2018

Die Aktionäre werden auf das am 22. Februar 2018 im Stock Exchange News Service (SENS) veröffentlichte Unternehmens- und Finanzergebnis für das am 31. Dezember 2018 endende Geschäftsjahr verwiesen, in dem die Ausgabe von Gratisaktien durch den Sibanye-Stillwater-Vorstand bekannt gegeben wurde.

Das anzuwendende Verhältnis für die Ausgabe von Gratisaktien betrug 4 Aktien für je 100 am Stichtag, Freitag, dem 13. April 2018 gehaltene Sibanye-Stillwater Stammaktien.

Sollte sich bei Anwendung dieses Verhältnisses ein Bruchteil einer Sibanye Stammaktie ergeben, wird dieser Bruchteil auf die nächste ganze Zahl abgerundet, so dass neben ganzer Sibanye-Stillwater Stammaktien mit einer entsprechenden Barabfindung zum Ausgleich des Bruchteils zugeteilt werden („Rundungsbestimmung).

Gemäß den Notierungsanforderungen der JSE Limited [Börse von Johannesburg] wurde die Barauszahlung unter Bezugnahme auf den volumengewichteten Durchschnittskurs einer an der JSE gehandelten Sibanye-Stillwater Stammaktie am Mittwoch, dem 11. April 2018 (dem Tag, an dem eine Sibanye-Stillwater-Stammaktie ‚ex’ Anspruch auf Bezug der Gratisaktien den Handel aufnahm) um 10% diskontiert festgelegt.

Die Aktionäre werden dementsprechend darauf hingewiesen, dass die anzuwendende Barauszahlung für den Teilanspruch 990,94 Cent (1101,04 Cent, diskontiert um 10%) beträgt.

Beispiel für einen Teilanspruch:

Dieses Beispiel geht davon aus, dass ein Aktionär zum Geschäftsschluss am Stichtag 110 Stammaktien hält.

Neuer Stammaktienanspruch = 110 x (4/100) = 4,4

Danach wird die oben beschriebene Rundungsregelung angewendet und der Aktionär erhält:

4 Gratisaktien für die 100 gehaltenen Stammaktien und eine Barauszahlung für den anteiligen Anspruch von 0,4 x 990,94 = 396,38 Cent.

Inhaber von American Depository Receipts (ADRs) haben ebenfalls Anspruch auf Gratisaktien, obwohl unterschiedliche Fristen gelten können. Die Depotbank (BNY Mellon) wird berechtigte ADR-Inhaber über die jeweilige Clearingstelle benachrichtigen. Wenn Sie mehr Informationen benötigen, gehen Sie bitte auf www.adrbnymellon.com, E-Mail: shrrelations@bnymellon.com  oder Tel: +1 201 680 6825.

Vorausschauende Aussagen

Diese Pressemitteilung enthält „vorausschauende Aussagen“ gemäß der „Safe Harbor“-Bestimmungen des United States Private Securities Litigation Reform Act of 1995. Vorausschauende Aussagen können durch folgende Worte identifiziert werden wie z.B. „anvisieren“, „werden“, „vorhersagen“, „erwarten“, „planen“, „Potenzial“, „beabsichtigen“, „schätzen“, „erwarten“, „können“ und andere ähnliche Ausdrücke, die zukünftige Ereignisse oder Trends vorhersagen oder anzeigen oder die keine Aussagen historischer Tatsachen sind. Die vorausschauenden Aussagen in dieser Pressemitteilung beinhalten eine Anzahl bekannter und unbekannter Risiken, Unsicherheiten und andere Faktoren, wobei viele dieser schwer vorherzusagen sind und im Allgemeinen außerhalb der Kontrolle von Sibanye-Stillwater liegen. Diese könnten dazu fuhren, dass Sibanye-Stillwaters tatsächliche Ergebnisse wesentlich von den historischen Ergebnissen oder etwaigen zukünftigen Ergebnissen abweichen, die durch solche vorausschauenden Aussagen ausgedrückt oder impliziert werden. Diese vorausschauenden Aussagen sind nur an dem Datum gültig, an dem sie gemacht wurden. Sibanye-Stillwater ist nicht verpflichtet, die hierin enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen infolge neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse oder Änderungen seiner Erwartungen zu aktualisieren außer durch entsprechende Rechtsvorschriften.

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