Im April 2017 trat die Neufassung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) in Kraft. Es legt fest, dass Zeitarbeitnehmer nach 9 Monaten Beschäftigung in ein und demselben Betrieb das gleiche Einkommen (Equal Pay) wie vergleichbare Beschäftigte des Entleihbetriebes bekommen sollen.
Nachdem verschiedene Gewerkschaften und politische Parteien in der Vergangenheit immer wieder beklagten, dass zwischen dem Lohn der Zeitarbeitnehmer und dem Stammpersonal große Lücken klafften, erhofften sich viele Beschäftigte eine deutliche Lohnerhöhung durch Equal Pay.
So weit, so gut. Die Ermittlung des Equal Pay stellt sich allerdings nicht ganz einfach dar. Zunächst muss festgestellt werden, was ein „vergleichbarer Mitarbeiter“ ist. Hier geht es nicht nur um die Tätigkeit, sondern auch um den Qualifizierungsgrad (z.B. Berufsausbildung), die Berufserfahrung und die noch geringe Betriebszugehörigkeit. Man muss also fragen, was dieser Mitarbeiter verdienen würde, wenn er für genau diese Tätigkeit zum genau gleichen Termin im Entleihbetrieb eingestellt worden wäre.
Was gehört zum Equal Pay?
Sodann ist die Frage zu klären, was alles zum Equal Pay gehört. Das AÜG definiert dies bislang nicht genau. Klar ist lediglich, dass neben dem Stundenlohn und den Zuschlägen, z.B. für Schicht- oder Sonntagsarbeit auch Sonderzahlungen wie Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld und Prämien gehören. Auch Vergünstigungen wie eine Kantinennutzung und Sachbezüge (Personalrabatte, Gutscheine etc.) müssen berücksichtigt werden.
Diese Informationen kann ein Personaldienstleister natürlich nur von seinen Kunden bekommen. Daher sind die Personalberater von Franz & Wach in diesen Wochen viel unterwegs und sprechen mit ihren Kunden, um die benötigten Informationen zu erhalten. Bei mehr als 2.500 Mitarbeitern, die das Unternehmen beschäftigt, ist dies ein riesiger Aufwand.
Von den Ergebnissen dieser Nachforschungen ist man beim Personaldienstleister selbst etwas überrascht. „Wir haben festgestellt, dass sich für die meisten unserer Mitarbeiter gar nicht viel ändern wird, weil sie schon heute das Gleiche verdienen, wie sie beim Einsatzbetrieb verdienen würden oder nur eine Abweichung von wenigen Cent besteht“ kommentiert Geschäftsführer Andreas Nusko das Ergebnis. Wer sich also von der AÜG-Änderung, die sich das Bundesministerium unter Ministerin Andrea Nahles erdachte, eine deutliche Lohnsteigerung erhoffte, wird wohl in den meisten Fällen enttäuscht werden.
Bestätigt hat sich bei den Lohnvergleichen dagegen, dass die Mitarbeiter in der Zeitarbeit in manchen Branchen mit mehr Geld nach Hause gehen, als die Stammbeschäftigten. Das sei zum Beispiel in der Gastronomie und im Pflegebereich regelmäßig der Fall. „Hier versprechen wir aber, dass die Löhne nicht nach unten korrigiert werden! Unsere Mitarbeiter machen einen tollen Job und sollen dafür auch belohnt werden“ ergänzt Andreas Nusko.
Die Franz & Wach Personalservice GmbH mit Sitz in Crailsheim beschäftigt mehr als 2.800 Mitarbeiter in derzeit 25 Niederlassungen. 2015 war es das nach Umsatz am stärksten gewachsene Unternehmen der Branche. Das bundesweit tätige Unternehmen gehört mittlerweile zu den 25 größten Anbietern für Personaldienstleistung in Deutschland.
Als Serviceführer stehen der Kundennutzen und die Mitarbeiterentwicklung im Mittelpunkt. Klare Kommunikation, kluges Recruitment und kompetente Beratung wird als Alleinstellungsmerkmal gesehen. Franz & Wach wurde ausgezeichnet als "Top Personaldienstleister 2017" durch das Magazin Focus und als "Top Employer Deutschland 2017" durch das Top Employers Institute.
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