Frage: Wie werden Bitcoins steuerlich behandelt?
Andreas Gallersdörfer: Wir unterscheiden hier, ob jemand Kryptowährungen im Privatvermögen hat oder ob es sich um Bitcoin-Mining und damit um einen Betrieb handelt. Wer als Privatanleger virtuelles Geld länger als ein Jahr hält, kann es danach wieder steuerfrei verkaufen. Verkauft jemand schon früher, dann muss er, sofern er mit Gewinn verkauft, Steuern dafür bezahlen. Beim Bitcoin-Mining, also bei der Herstellung von Bitcoins, ist das anders. Denn Miner sind Gewerbetreibende. Sie ermitteln Gewinne, indem sie Einnahmen und Betriebsausgaben gegenüberstellen. Ergibt sich aus der Gegenüberstellung ein Gewinn, dann zahlen Gewerbetreibende darauf Einkommensteuer und Gewerbesteuer. Der Verkauf von Kryptowährungen ist umsatzsteuerfrei.
Frage: Lassen sich die Kosten für Kauf und Verkauf absetzen?
Andreas Gallersdörfer: Das funktioniert bei Privatleuten wie wenn sie Aktien kaufen oder verkaufen. Die Kosten dafür verringern den Gewinn, der vielleicht beim Verkauf anfällt, oder sie erhöhen den Verlust.
Frage: Gibt es einen Steuerabzug wie bei Zinserträgen?
Andreas Gallersdörfer: Verkauft jemand seine Coins, dann zählt ein Gewinn nicht zu den Kapitaleinkünften. Folglich gibt es auch keinen Steuerabzug wie bei Zinserträgen. Allerdings müssen Privatanleger die Gewinne in ihrer Einkommensteuererklärung angeben.
Frage: Wie bewerten Sie persönlich den Hype um das virtuelle Geld?
Andreas Gallersdörfer: Als Steuerberater bin ich verpflichtet, mich neutral zu verhalten. Tipps zum Thema Geldanlage geben wir bei Ecovis grundsätzlich nicht. Das einzige, was wir tun, ist die steuerlichen Fragen unserer Mandanten zu beantworten. Mehrheitlich sind das Unternehmer, denen wir allerdings auch bei privaten Steuerfragen weiterhelfen.
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