Von den im deutschsprachigen Raum (Deutschland, Schweiz, Österreich, Luxemburg, Liechtenstein) getesteten Häusern haben 52 ihre aktuelle Gebührenstruktur offengelegt.
Gegenüber dem Vorjahr sanken die Standardkonditionen um durchschnittlich 4%. Das gilt für ein ausgewogen strukturiertes Portfolio bei 1,1 Mio. Euro Anlagesumme. Bei höheren Anlagevolumina fällt der Abschlag etwas geringer aus.
Gängigstes Konditionenmodell ist die All-in-fee – eine Pauschalgebühr, die alle Transaktionskosten außer Fremdgebühren enthält. Im Mittel liegt sie unter Berücksichtigung von Sondereinnahmen (Kickbacks) bei 1,20% plus MwSt. (Vorjahr 1,25%). Bei einem Depot mit 3,1 Mio. sinkt die mittlere Gebühr auf 1,13% und bei 5,1 Mio. auf 1,05 %.
Diese Durchschnittswerte spiegeln allerdings nicht die enorme Bandbreite wider. Die Skala beginnt bei 0,60% (Vermögenssumme 1,1 bzw. 3,1 Mio. Euro) bzw. 0,55% (5,1 Mio.) zzgl. MwSt. Der Maximalwert beträgt mit 1,80% das Dreifache.
Im Ländervergleich öffnet sich die Schere in Deutschland am weitesten. Deutsche Anbieter erheben tatsächlich Gebühren im gesamten Spektrum von 0,60% bis 1,80%. In den anderen Ländern liegt das Minimum höher. Die niedrigsten mitgeteilten Gebühren betragen in Österreich 0,75%, in der Schweiz 0,90%, in Luxemburg 0,95% und in Liechtenstein 1,00%. In der konkreten Kundenbeziehung dürften eine Abweichung von diesen Standardkonditionen allerdings verhandelbar sein.
Kickbacks werden immer öfter vollständig ausgeschüttet
50% der getesteten Vermögensverwalter geben an, Provisionen, die sie von Dritten (z.B. Fondsgesellschaften) erhalten, ohne Abzüge an ihre Kunden weiterzugeben. Nur 10% behalten diese so genannten Kickbacks noch vollständig ein. Das ist ein beachtlicher Sprung gegenüber dem Vorjahr. 2016 gaben noch 36% an, Kickbacks vollständig auszuschütten.
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Die Private Banking Prüfinstanz ist eine Kooperation von Verlag Fuchsbriefe und Dr. Jörg Richter | IQF. Sie trägt dazu bei, dass die Qualität der Beratung in Vermögensfragen messbar und transparent wird und fair abläuft. Weitere Informationen unter finden Sie unter www.pruefinstanz.de.
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