„Die Besitzer von Diesel-Pkw mit Abgas-Schummelsoftware werden sich freuen“, sagt H. Heinze vom DFMS (www.finanzmarktschutz.de). Sie bräuchten nun keine chancenlosen Prozesse gegen Autokonzerne anstreben, um ihren Pkw loszuwerden. Und er könnte Recht haben, denn viele Kreditverträge von Autobanken, so die WELT, seien „gespickt mit formalen Schnitzern“, die einen Widerruf des Vertrages sehr einfach machen. Diese Fehler sind ein wahrer Segen für alle gescholtenen Pkw-Besitzer, die in den Zeiten von „Dieselgate“ und eventuellen Fahrverboten mit dem Gedanken spielen, ihr Fahrzeug möglichst schnell und ohne große finanziellen Verluste loszuwerden.
Der Widerrufsjoker hab schon für Hunderttausende Verbraucher bei hoch verzinsten Immobilienkrediten und unrentablen Lebensversicherungen gewirkt, Geschäftsführer Heinze: „Man muss wissen, dass beim Widerruf bei so genannten verbundenen Kreditverträgen nicht nur der Kredit, sondern eben auch der Kauf des Autos rückabgewickelt wird.“ Das bedeutet, dass bei einem wirksamen Widerruf der Verbraucher auch seine Anzahlung und die geleistete Ratenzahlung zurück bekommt.
Besonders profitieren die Autokäufer, die ihren Wagen ab Mitte Juni 2014 mit fehlerhaften Kredit- oder Leasingverträgen finanziert haben. Sie müssen auch keine Nutzungsentschädigung, also nicht für die gefahrenen Kilometer, bezahlen.
Der Widerruf sei aber kein rechtlicher Spaziergang, so DFMS-Geschäftsführer Heinze: „Für Autobanken können Widerrufe eine existenzbedrohliche Lawine auslösen. Da wird es viel juristischen Gegenwind geben.“ Erste Klagen sind bereits eingereicht, Urteile gibt es aber noch nicht. „Wer seinen Vertrag prüfen lassen will und einen Widerruf anstrebt braucht auf jeden Fall anwaltliche Hilfe“, so Heinze. Die Vertrauensanwälte des DFMS können dabei helfen.
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