Die Unternehmen zeigen sich nicht nur mit den Geschäften des vergangenen Jahres und jenen am aktuellen Rand zufrieden, sie blicken auch optimistisch in die Zukunft: Für die kommenden sechs Monate rechnen 15 Prozent der Betriebe mit besseren, 80 Prozent mit gleich bleibenden und fünf Prozent mit schlechteren Geschäften. „Das laufende Jahr verspricht also weiterhin leichtes Wachstum – und dies insbesondere bei Maklern, Projektentwicklern und Bauträgern, die sich auf Wohnimmobilien spezialisiert haben und die von der weiterhin hohen Nachfrage nach Immobilien und deren Ruf als wertstabilem „Betongold“ profitieren. Die gute Stimmung darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Branche mit ihren rund 3.500 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten erhebliche Herausforderungen zu meistern hat. So stehen dem Boom in den urbanen Zentren fallende Preise, höhere Leerstandsquoten bei Wohn- und Gewerbeimmobilien sowie geringere Neubauaktivitäten in den ländlichen Regionen gegenüber – mit unmittelbaren Auswirkungen auf die Geschäftserfolge der Branche vor Ort. Hinzu kommen – neben Fachkräftemangel, steigenden Arbeitskosten und fortschreitender Digitalisierung – zahlreiche Eingriffe des Gesetzgebers in das Marktgeschehen“, so kommentierte IHK-Geschäftsführer Dr. Carsten Meier die Ergebnisse der Umfrage, an der sich mehr als 90 Betriebe mit rund 800 Beschäftigten beteiligten.
Flut an Gesetzen erschwert Immobilienbranche das Geschäft
Sorge bereitet der Branche beispielsweise die Energieeinsparverordnung, das Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich sowie die überbordenden Auflagen im Bereich des Brandschutzes (zweiter Fluchtweg, Feuerwehrzufahrten, Fristen). Gleiches gilt für die langwierigen Abstimmungen und Genehmigungsverfahren mit der Unteren Bauaufsicht. „Alles in allem sehen sich die Immobilienverwalter einem Mehr an vielschichtigen Aufgaben und Pflichten bei gleichzeitig geringerer Planungssicherheit ausgesetzt. All dies erschwert das Geschäft und belastet die Branche unnötigerweise. Wir setzen uns deshalb für schlanke Abläufe bei Genehmigungsverfahren ein. Auch deshalb, weil bereits weitere gesetzliche Regelungen in Vorbereitung sind, wie etwa das Gesetz zur Einführung einer Berufszugangsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Verwalter von Wohneigentum“, erklärte die stv. Hauptgeschäftsführerin Heike Cloß und verwies zusätzlich auf das Geldwäschegesetz, das vor allem für die Immobilienmakler einen hohen Verwaltungsaufwand mit sich brachte. Nicht immer wurden bei den gesetzlichen Neuerungen die gewünschten Effekte erzielt. So sei es das Ziel der Einführung des so genannten Bestellerprinzips gewesen, die Mieter zu entlasten, indem die Courtage bei der Vermittlung von Mietwohnungen durch den Eigentümer zu tragen ist. Viele Eigentümer haben daraufhin den Service der Makler nicht in Anspruch genommen, das Angebot an Objekten ging zurück.
Der IHK-Branchenbericht „Die saarländische Immobilienwirtschaft: Eine leistungsfähige Branche im Spannungsfeld zwischen starker Baukonjunktur, Fachkräftemangel und zunehmender Regulierung“ steht zum Download auf der Homepage der IHK bereit (Kennziffer: 1174).
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