Dem Finanzportal Fonds Professional zufolge, belaufen sich die Rückforderungen auf insgesamt fast 11,9 Millionen Euro. Bruno Kübler, Insolvenzverwalter des Infinus-Mutterkonzerns Fubus, begründe seinen Anspruch damit, dass es sich bei den Zinszahlungen an die Genussrechtsinhaber um Scheingewinnausschüttungen gehandelt habe. Fubus hätte, entgegen eigener Angaben, keine Gewinne sondern Verluste eingefahren. Für die Genussrechte sollte es jedoch nur in wirtschaftlich erfolgreichen Jahren Zinsen geben.
Die in Küblers Auftrag neu erstellten Jahresabschlüsse für 2009 bis 2012 würden laut seinem Sprecher erhebliche Verluste belegen. Noch sei nicht rechtskräftig geklärt, ob die Bilanzen in ihren ursprünglichen Fassungen Fehler aufwiesen. Dem Sprecher zufolge komme es auf den Ausgang der Prozesse aber gar nicht an, um Anfechtungsansprüche gegenüber den Anlegern geltend zu machen. Der Insolvenzverwalter sei vielmehr sogar dazu verpflichtet, das Geld einzufordern, da er sich ansonsten gegenüber den anderen Insolvenzgläubigern regresspflichtig mache.
Kübler selbst weise die betroffenen Anleger in seinem Schreiben aber auch auf eine Möglichkeit hin, den Rückzahlungen zu entgehen. Er führe die „Einrede der Entreicherung“ an. Betroffene müssten hierfür jedoch juristisch wasserdicht belegen können, dass sich das Geld aus den Gewinnausschüttungen nicht mehr in ihrem Vermögen befindet. Der DFMS-Geschäftsführer H. Heinze (www.finanzmarktschutz.de): „Ich rate allen Betroffenen zu professioneller Unterstützung. So können sie in Erfahrung bringen, inwieweit die Forderung des Insolvenzverwalters berechtigt ist. Zudem können sie ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen und zugleich für eine wasserdichte Beweisführung sorgen.“
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