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Was passiert nun mit der betrieblichen Altersversorgung?

Was passiert nun mit der betrieblichen Altersversorgung? Posted on 10. August 2017

Anfang Juli hat der Bundesrat dem bereits vom Bundestag verabschiedeten Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRStG) zugestimmt, das zum 01. Januar 2018 in Kraft treten wird. Mit der Einführung eines Sozialpartnermodells, einer reinen Beitragszusage und einer automatischen Entgeltumwandlung („Opting-Out“) hofft die Politik, der betrieblichen Altersversorgung (bAV) zu mehr Akzeptanz und Verbreitung zu verhelfen.

Ist die bAV auch in Zukunft ein lohnendes Modell?

Eine stärkere Popularisierung der betrieblichen Altersversorgung (bAV), vor allem unter Geringverdienern, ist das Ziel. „Am Markt gibt es ein enormes Potential“, betont Professor Dr. Thomas Dommermuth, Beiratsvorsitzender des Instituts für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP). Denn: „Knapp 13 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Klein- und mittelständischen Betrieben haben keine betriebliche Altersversorgung, davon sind 80% ohne Tarifvertrag“, so Dommermuth weiter. „Diese Menschen sind zwar die Hauptzielgruppe des BRStG. Sein Kernteil, das Sozialpartnermodell, geht jedoch paradoxerweise in Ermangelung ihrer tarifvertraglichen Bindung zielstrebig an ihnen vorbei. Gott sei Dank enthält das Gesetz noch andere Elemente, die auch für die alte Welt der bAV I jenseits des Sozialpartnermodells gelten“. Diese sind nach Meinung von Dommermuth grundsätzlich gut gelungen und können eine deutlich zunehmende Verbreitung der bAV tatsächlich auch bewirken.

Mit der Reform der bAV hat die Regierung daher zweifellos positive Weichen gestellt, um den Verbrauchern die Notwendigkeit einer Absicherung näher zu bringen und den Versicherungsvermittlern mehr Möglichkeiten bei der Beratung zu bieten.

Besondere Leistung des BRStG: Der 15%ige Zuschuss, den Arbeitgeber bei Entgeltumwandlungen ab 2019, bei zuvor vereinbarter Entgeltumwandlung ab 2022, zahlen müssen, wenn dadurch Sozialversicherungsbeiträge gespart werden. Darüber hinaus erhält der Arbeitgeber erstmals eine Förderung in Höhe von 30% des Beitrages, den er Geringverdienern mit maximal 2.200 € Bruttoeinkommen zusätzlich zu ihrem bisherigen Einkommen zahlt, wenn jener arbeitgeberfinanzierte Beitrag mind. 240 € und max. 480 € pro Jahr beträgt. Damit bekommen Personen erstmals eine bAV, die sich jene Vorsorgeform mit eigenen Beiträgen nicht leisten können. Auch die erstmalige Einführung eines Freibetrages von max. 204,50 € monatlich im Rahmen der Anrechnung von Renten auf die Grundsicherung ist ein wichtiger Baustein der Reform, denn erst damit werden die Anreize für Geringverdiener komplett. Schließlich hat das Gesetz bei Kombination der bAV mit Riester eine große Leistung erbracht, indem es die bisherige Belastung der späteren Leistungen mit Beiträgen zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung komplett – auch für Altverträge – beendet. „Dies“, so Dommermuth, „ist äußerst konsequent und eröffnet Geringverdienern enorme Möglichkeiten, die sie privat in dieser Form nicht haben.“

Damokles-Schwert künftiger Beitragssatz-Erhöhungen

Allerdings weist Professor Dr. Dommermuth darauf hin, dass „die Ausweitung der Doppelverbeitragung bei der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung durch mangelnde sozialversicherungsrechtliche Flankierung des erweiterten § 3 Nr. 63 EStG ein falsches Zeichen“ sei. Künftige Erhöhungen des Beitragssatzes können diesen Effekt noch verstärken. Darüber hinaus sind zahlreiche Details in Vorschriften des Gesetzes künftig noch verbesserungswürdig. Ein gesetzliches Opting-Out für alle Unternehmen ist unbedingt wünschenswert. Fazit: Die Gesamtwirkung der Reform ist positiv zu bewerten. Durch die neuen vielfältigen Optionen, die das Gesetz einführt – z.B. Kombination der bAV mit Riester oder Nutzung des § 3 Nr. 63 EStG – wird Software in der bAV-Beratung so wichtig wie noch nie.

Welche Tarife top sind, zeigt das aktuelle bAV-Rating

Bereits zum 7. Mal wurden die aktuellen Direktversicherungen am Markt auf Herz und Nieren geprüft. Es wurden 90 Tarife von 47 Anbietern auf bis zu 85 Einzelkriterien hin untersucht. Die Gesamtnote setzt sich wie in allen anderen Analysen aus vier Teilbereichsnoten (Unternehmensqualität, Rendite, Flexibilität sowie Transparenz & Service) zusammen. Die Einteilung der Produkte erfolgte in folgende Kategorien: klassisch mit beitragsorientierter Leistungszusage (BoLz), Klassik Plus mit BoLz, fondsgebunden mit Beitragszusage mit Mindestleistung (BzMl), fondsgebunden mit BoLz, sowie „Indexpolicen“ und Comfort mit beiden Zusagearten.

Unter www.ivfp.de/DV-Produkt-Rating2017 stehen die Ergebnisse online zur Verfügung.

Weitere Informationen gibt es unter www.ivfp.de.

Über die Institut für Vorsorge und Finanzplanung GmbH

Das Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) ist eine unabhängige und inhabergeführte Gesellschaft. Im Jahr 2001 gegründet und mit Hauptsitz in Altenstadt/WN steht es unter der fachlichen Leitung von Prof. Michael Hauer, Frank Nobis und Prof. Dr. Thomas Dommermuth. Es vergleicht und bewertet Produkte sowie Beratungsprozesse, bietet Finanzdienstleistern fachliche und strategische Beratung sowie eine Vielzahl an Softwarelösungen und Weiterbildungsmaßnahmen. Damit will das IVFP dazu beitragen, Vorsorge transparenter und verständlicher zu machen. Das IVFP-Team liefert bedarfsgerechte Lösungen für Marketing, Produktentwicklung, Vertrieb und Beratung. Zu seinen Kun-den zählen zahlreiche namhafte Unternehmen wie AachenMünchener, Allianz, Alte Leipziger, AXA, Canada Life, Commerzbank, Concordia, Fidelity, HDI, LBS, neue leben, Postbank, Sparkassen Fi-nanzgruppe, Standard Life, Die Stuttgarter, SwissLife, Union Investment, Versicherungskammer Bay-ern, Zurich u.v.a.

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