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Frankreich: Grenzüberschreitende Arbeitseinsätze deutscher Unternehmen stark behindert

Frankreich: Grenzüberschreitende Arbeitseinsätze deutscher Unternehmen stark behindert Posted on 3. August 2017

Die seit Herbst 2016 laufende Umstellung der Registrierung von grenzüberschreitend tätigen Unternehmen und der Entsendemitteilungen auf elektronischer Basis empfinden viele grenznah tätige Unternehmen als Behinderung und Rückschritt im EU-Binnenmarkt. Aufgrund des Aufwands haben bereits viele ihre Tätigkeit in Frankreich reduziert, andere denken sogar über eine Beendigung nach. So fasst die IHK Saarland eine gemeinsame Umfrage mit den IHKs Freiburg/Lahr und Trier zusammen.

An der Umfrage zu den Folgen der Entsendeformalitäten in Frankreich nahmen insgesamt 350 Unternehmen teil. Die größte Gruppe der Teilnehmer und Betroffenen sind Industrieunternehmen (36 Prozent), vor Handelsunternehmen (21 Prozent) und sonstigen Dienstleistungen (21 Prozent). Fünf Prozent der Meldungen kam aus dem Verkehrsgewerbe. Die grenzüberschreitend tätigen Unternehmen führen überwiegend Montage- oder Reparaturarbeiten an und in Bauten und Anlagen in Frankreich aus (32 Prozent), besuchen ihre Kunden (21 Prozent) oder liefern Waren aus (20 Prozent). Weitere 21 Prozent nehmen als Aussteller oder Besucher an französischen Messen teil.

Das Ergebnis: Größtes Ärgernis für fast ein Drittel (28 Prozent) der Antwortenden stellt die Suche nach einer Auskunftsperson mit französischer Adresse und die Kosten für einen solchen Vertreter auf kommerzieller Basis dar. Ein weiteres Problem für deutsche Unternehmen (18 Prozent) ist die Weitergabe von datenschutzrelevanten Informationen an Dritte (personenbezogene Daten von Mitarbeitern und Geschäftsführung, z.B. Lohn- und Gehaltsabrechnungen) sowie die fehlende Flexibilität des Online-Portals für die Entsendemitteilung bei kurzfristigen Notfall-Einsätzen bei französischen Kunden (19 Prozent).

Die Entsendungsformalitäten stellen für 95 Prozent der Unternehmen eine bürokratische Hürde dar, die den Ablauf der Geschäfte behindert. Drei Viertel der Unternehmen entsenden zwischen ein und zehnmal pro Jahr Mitarbeiter nach Frankreich, 20 Prozent zwischen 100 bis 500 Mal. Den Spitzenreiter stellt ein Unternehmen mit 2 500 bis 3 500 Entsendungen pro Jahr.
Ein Drittel der Befragten gibt an, ihre Aktivitäten bereits reduziert zu haben. Sollte es zu der zusätzlich geplanten Einführung einer Entsendegebühr von 40 Euro kommen, planen weitere 41 Prozent, ihre Aktivitäten in Frankreich stark zu reduzieren.
„Mit diesem Ergebnis wird deutlich, dass der berechtigte Kampf gegen Sozialdumping und Schwarzarbeit als Hintergrund der intensiveren Anmeldeprozedur in der jetzigen Form eine Behinderung des Dienstleistungsverkehrs zur Folge hat. Die IHKs in der Großregion stehen in intensiven Austausch mit den französischen Behörden, um diese unerwünschten Nebenwirkungen zu beseitigen“, so Oliver Groll, IHK-Geschäftsführer International. Ziel dabei ist es insbesondere, Ausnahmeregelungen für tägliche Mehrfacheinsätze in der Grenzregion zu verhandeln.

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