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Alno Küchenwelten Reimers saniert sich in Eigenverwaltung

Alno Küchenwelten Reimers saniert sich in Eigenverwaltung Posted on 28. Juli 2017

Die Insolvenz des Küchenherstellers Alno hat nun auch die Alno Küchenwelten Reimers GmbH, mit Hauptsitz in Bonn, in wirtschaftliche Schwierigkeiten gebracht. Die Lieferschwierigkeiten von Alno, bei dem die Produktion Mitte dieser Woche erst wieder angelaufen ist, haben beim Küchenfachberater zu einem Liquiditätsengpass geführt. Vorsorglich hat Geschäftsführer Uwe Reimers beim Amtsgericht Bonn deshalb einen Antrag auf ein Eigenverwaltungsverfahren gestellt, um das Unternehmen umfassend zu sanieren und in Zukunft unabhängiger vom Hersteller Alno zu werden. Das Amtsgericht Bonn hat heute dem Antrag des Unternehmens entsprochen und eine vorläufige Eigenverwaltung angeordnet. „Das Verfahren hat das Ziel, das Unternehmen dauerhaft mit dem bestehenden Gesellschafter fortzuführen. Deshalb erhalten unsere Kunden auch weiterhin die bisher bestellten Küchen. Aber auch während des Verfahrens können unsere Kunden neue Küchen bestellen, die auch termingerecht ausgeliefert werden“, versichert Geschäftsführer Uwe Reimers. Die Verkaufsräume an den drei Standorten in Bonn, St. Augustin und Bergisch Gladbach sind weiterhin und unverändert geöffnet. Die Alno Küchenwelten Reimers ist mit der Alno AG, Pfullendorf, in keinem gesellschaftsrechtlichen Verhältnis verbunden, sondern nutzt lediglich die Marke Alno und vertreibt bisher ausschließlich Alno-Küchen.

Geschäftsführer Uwe Reimers wird nun zusammen mit dem Beratungsunternehmen Buchalik Brömmekamp (Düsseldorf) ein tragfähiges Sanierungskonzept entwickeln, dem das Gericht und die Gläubiger zustimmen müssen. Außerdem begleitet der Sanierungsexperte Philipp Künne, Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft, das Unternehmen während des Eigenverwaltungsverfahrens. Buchalik Brömmekamp hat bereits über 100 weitere Unternehmen erfolgreich durch ein Eigenverwaltungsverfahren begleitet. Diese agieren durch das Verfahren gestärkt wieder am Markt.

„Mit den Möglichkeiten des Verfahrens werden wir die Liquiditätssituation deutlich verbessern und so den wesentlichen Sanierungsansatz umsetzen. Vor allem sollen die Kunden in Zukunft aus einem deutlich erweiterten Produktangebot auswählen können", erklärt Geschäftsführer Uwe Reimers.

In einer Betriebsversammlung wurden heute die insgesamt 40 Beschäftigten über das Verfahren informiert. Die Löhne und Gehälter sind in den nächsten drei Monaten über das Insolvenzgeld gesichert. In dem Verfahren sollen alle Arbeitsplätze erhalten bleiben.
Mit der Eigenverwaltung nutzt die Alno Küchenwelten Reimers die seit 2012 geltenden Möglichkeiten einer Sanierung unter Insolvenzschutz. Im Eigenverwaltungsverfahren bleibt die unternehmerische Verantwortung bei der bisherigen Geschäftsführung. Sie führen den Sanierungsprozess selbstständig und ohne Insolvenzverwalter aber mit einem zur Seite gestellten Sachwalter durch. Das Bonner Amtsgericht hat als vorläufige Sachwalterin Rechtsanwältin Nada Nasser, Partnerin der Kanzlei Kreplin & Partner, bestellt. Die Sachwalterin übernimmt eine Aufsichtsfunktion und hat darüber hinaus die Aufgabe, die wirtschaftliche Lage des Schuldners zu prüfen.

Über Buchalik Brömmekamp

Als Beratungsgesellschaft für Restrukturierung und Sanierung ist Buchalik Brömmekamp darauf spezialisiert, mittelständische Unternehmen innerhalb und außerhalb der Krise auf Erfolgskurs zu bringen. Leistungen der Buchalik Brömmekamp werden durch eine Rechtsanwalts- und Steuerberaterkanzlei sowie einer Unternehmensberatung angeboten. Interdisziplinär arbeiten Betriebswirte, Ingenieure und Juristen zusammen und bieten ein breites Spektrum an Dienstleistungen für mittelständische Unternehmen, Fremd- und Eigenkapitalgeber sowie Insolvenzverwalter. Buchalik Brömmekamp entwickelt ganzheitliche und nachhaltige Lösungen, die rechtlich, steuerrechtlich sowie betriebs- und finanzwirtschaftlich aufeinander abgestimmt sind und setzt diese in Restrukturierungs- und Sanierungsprojekten um. Buchalik Brömmekamp hat bisher 100 Unternehmen nach dem neuen Gesetz beraten.

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