Schon eine ganze Weile fürchten die GenoGen-Mitglieder um ihre Einlagen. Anfang des Jahres mussten sie vernehmen, dass ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt wurde. Jetzt ereilte sie die traurige Gewissheit über die Zahlungsunfähigkeit der Genossenschaft. „Die Eröffnung des regulären Insolvenzverfahrens bedeutet aber auch, dass zumindest bisher keine Masseunzulänglichkeit festgestellt wurde. Betroffene sollten somit noch an der Hoffnung festhalten, einen Teil ihrer Gelder über die Insolvenzquote zu retten. Ich empfehle deshalb eine form- und fristgerechte Forderungsanmeldung zum 23. Juni 2017“, so der DFMS-Geschäftsführer H. Heinze (www.finanzmarktschutz.de).
Insolvenzquoten führen in der Regel aber nicht zu einer Schadensfreistellung. Mitglieder der GenoGen sollten daher auch andere Wege in Betracht ziehen, die erlittenen Verluste zu bereinigen. „Ich erachte es als sinnvoll, Ansatzpunkte für Schadensersatzansprüche prüfen zu lassen. Potentielle Anspruchsgegner können Anlageberater und Vermittler sein. Auch die Unternehmensverantwortlichen sollten bei der Prüfung bedacht werden, vor allem da Nachrichten über Ermittlungen der Staatsanwaltschaft die Runde machten“, so Heinze. Betroffene können sich für eine Erstbewertung an den DFMS wenden. Dessen Vereinsanwälte erstellen diese kostenfrei.
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