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IHK Saarland informiert über GEMA-Zahlungspflicht

IHK Saarland informiert über GEMA-Zahlungspflicht Posted on 22. Mai 2017

Der Sommer steht vor der Tür, die Saison der Freiluftveranstaltungen beginnt. Da bei solchen Events zumeist öffentlich Musik gespielt wird, entstehen Zahlungspflichten gegenüber der  GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte), die sich je nach Veranstaltungsart deutlich unterscheiden. Veranstalter von Firmenevents, Stadtfesten oder Konzerten können sich jetzt mit einem Infoblatt über bestehende Zahlungspflichten informieren, das als Service-Angebot der IHK unter www.saarland.ihk.de (Kennzahl 43) abrufbar ist. Weitere Informationen sowie Antragsformulare zu den verschiedenen Veranstaltungstypen finden sich auch auf der Homepage der GEMA (www.gema.de).
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