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Ermittlungen gegen „OneCoin“ – Was Anleger jetzt beachten müssen

Ermittlungen gegen „OneCoin“ – Was Anleger jetzt beachten müssen Posted on 22. Mai 2017

Die virtuelle Währung „OneCoin“ konnte als Bitcoin-Nachfolger viele Kunden für sich gewinnen. Deren Traum vom schnellen Gewinn könnte jedoch ein jähes Ende finden. Nach der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sei nun auch die Staatsanwaltschaft auf die Kryptowährung aufmerksam geworden. Der Deutsche Finanzmarktschutz Verein (DFMS) rät Betroffenen, einem Verlustgeschäft rasch entgegenzuwirken.

Rund 360 Millionen Euro sollen deutsche Kunden in „OneCoin“ investiert haben. Die IMS International Marketing Services GmbH (Greven) hat dieses Geld für die OneCoin Ltd. (Dubai) eingesammelt. Der Großteil des Geldes sei an Dritte außerhalb Deutschlands geflossen. Die BaFin spricht in diesem Zusammenhang von einem weltweit betriebenen mehrstufigen Vertriebssystem. Dazu gehören auch die OneLife Network Ltd. (Belize) und die One Network Services Ltd. (Sofia/Bulgarien). Bei den Vorgängen würde es sich um ein erlaubnispflichtiges Finanztransfergeschäft handeln.

„Genau an dieser Erlaubnis hätte es aber gefehlt. Anfang April verfügte die BaFin gegenüber IMS deshalb die sofortige Einstellung des Geschäfts und ordnete die Abwicklung an“, so der DFMS-Geschäftsführer H. Heinze (www.finanzmarktschutz.de). Mitte Februar hatte sie bereits die Konten von IMS einfrieren lassen. Ende April untersagte sie dann auch OneCoin und OneLife, im Internet Geschäfte mit OneCoins zu ermöglichen.

Medienberichten zufolge ermittle jetzt sogar die Staatsanwaltschaft Bielefeld wegen des Verdachts auf Betrug. So schreibt die Süddeutsche Zeitung, dass diese sieben Vertreter aus dem OneCoin-Umfeld im Visier hätte. Größtenteils handle es sich dabei um Verantwortliche der IMS. Die Behörde habe zudem bestätigt, tatsächlich zu ermitteln.

Kritik hagelte es derweil schon länger gegen die digitale Währung. Stiftung Warentest warnte zum Beispiel bereits im August 2016 vor ihr, sprach sogar von der Gefahr des Totalverlustes. H. Heinze: „Damit dieser nicht tatsächlich eintritt, rate ich Betroffenen zu fachmännischer Hilfe. Diese prüft dann alle möglichen Ansprüche. Auch kann sie abschätzen, ob ein Zugriff auf die eingefroren Konten möglich ist. Da sich auf diesen nur noch 29 Millionen Euro befinden sollen, ist hierbei Eile geboten.“ Die Vereinsanwälte des DFMS helfen deshalb sehr gern mit einer kostenfreien Erstberatung.

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