Posted in Finanzen / Bilanzen

EN Storage: Anleger müssen diese neuen Termine beachten

EN Storage: Anleger müssen diese neuen Termine beachten Posted on 11. Mai 2017

Gläubiger der EN Storage GmbH (Herrenberg) können nun bis zum 19. Juli 2017 ihre Forderungen anmelden. Die ursprüngliche Frist wurde um eine Woche verlängert. Zudem berief das Amtsgericht Stuttgart für die Inhaber-Teilschuldverschreibungen 2016/2018, 2016/2019 und 2016/2021 eine Gläubigerversammlung ein. Diese soll am 28. Juni 2017 stattfinden. Für Betroffene gelte, so der Deutsche Finanzmarktschutz Verein (DFMS), diese Termine wahrzunehmen und vorher fachmännisch zu planen.

Nachdem am 2. Mai 2017 das Insolvenzverfahren über die EN Storage GmbH eröffnet wurde, steht einer Forderungsanmeldung nichts mehr im Wege. Zwei Tage später, änderte das Amtsgericht Stuttgart lediglich die dafür vorgesehene Frist vom 12. auf den 19. Juli 2017. „Eine zügige und vor allem fristgerechte Anmeldung ist für die Anleger unerlässlich, schließlich wollen auch sie im Verfahren bedacht werden. Um Formfehler auszuschließen, empfehle ich trotz der erfolgten Fristverlängerung fachmännische Unterstützung“, so der DFMS-Geschäftsführer H. Heinze (www.finanzmarktschutz.de). Schon die Beteiligungsart, Direktinvestment oder Inhaber-Teilschuldverschreibung, macht einen Unterschied.

Inhabern der Teilschuldverschreibungen ist zudem die Teilnahme an der einberufenen Gläubigerversammlung anzuraten. Für jede der drei steht die Abstimmung darüber an, ob ein gemeinsamer Vertreter bestellt werden soll. Im Falle der Teilschuldverschreibungen 2016/2019 und 2016/2021 bedarf es im Vorfeld einer entsprechenden Anmeldung bis zum 25. Juni 2017. Im Falle der Teilschuldverschreibung 2016/2018 ist diese zwar nicht erforderlich, aber gewünscht. H. Heinze: „Betroffene Anleger sollten ihr weiteres Vorgehen professionell ausarbeiten lassen, um auch hierbei wohlüberlegte Entscheidungen zu treffen. Unsere Vereinsanwälte helfen sehr gern mit einer kostenfreien Erstberatung.“

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Deutscher Finanzmarktschutz e.V.
Georgenmauer 1 a
06618 Naumburg
Telefon: +49 (3445) 6773162
Telefax: +49 (3445) 6773163
https://finanzmarktschutz.de/

Ansprechpartner:
Hilmar Heinze
Geschäftsführer
Telefon: +49 (3445) 6773162
Fax: +49 (721) 6773163
E-Mail: info@finanzmarktschutz.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel