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Euro Grundinvest AG – Darauf müssen Anleger nach Insolvenzeröffnung achten

Euro Grundinvest AG – Darauf müssen Anleger nach Insolvenzeröffnung achten Posted on 10. Mai 2017

Anleger, die in Genussrechte der Euro Grundinvest AG (München) investiert haben, können jetzt ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden. Am 4. Mai 2017 wurde das reguläre Insolvenzverfahren eröffnet (Az. 1507 IN 91/17). Der Deutsche Finanzmarktschutz Verein (DFMS) rät zur Fristwahrung und der Prüfung zusätzlicher Ansprüche.

Die EGI Euro Grundinvest Gruppe legte neben Fondsbeteiligungen auch Genussrechte auf. Als „Genussrechte I“ und „Genussrechte II“ bot die Euro Grundinvest AG diese Interessierten an. Ende 2015 bat die AG dann um die Rückzahlung bereits geleisteter Zinsen. Die neue Geschäftsleitung um Sven Donhuysen erklärte, dass die vorherige die wirtschaftliche Lage falsch dargestellt hätte. Letztlich meldete die AG im Januar 2017 Insolvenz an.

Nun hat das Amtsgericht München diesem Insolvenzantrag entsprochen. Die Gläubiger sind demnach aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 22. Juni 2017 anzumelden. H. Heinze, Geschäftsführer des DFMS (www.finanzmarktschutz.de): „Diese Frist sollten auch die Genussrechteinhaber nicht verstreichen lassen, trotz Ungewissheit, ob und in welcher Höhe sie aus der Insolvenzmasse bedient werden. Damit mögliche Zahlungen dann nicht an der Form der Anmeldung scheitern, empfehle ich hierbei professionelle Unterstützung.“

„Werden die Forderungen der Anleger nachrangig bedient, könnte ihnen aber schon der Totalverlust drohen. Um diesem entgegenzuwirken, sollten sie deshalb, in weiser Voraussicht, zusätzliche Ansprüche prüfen lassen“, so Heinze weiter. Dabei gilt im Einzelfall zu prüfen, welche Anspruchsgegner in Betracht kommen, und wie diese erfolgreich in die Haftung genommen werden können. Die Vereinsanwälte des DFMS geben auf Anfrage sehr gern eine kostenfreie Ersteinschätzung.

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