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Knorr-Bremse Angebot zur Übernahme von Haldex: Knorr-Bremse beantragt Genehmigung zur Verlängerung der Annahmefrist

Knorr-Bremse Angebot zur Übernahme von Haldex: Knorr-Bremse beantragt Genehmigung zur Verlängerung der Annahmefrist Posted on 20. April 2017

  • Schwedische Börsenaufsicht (Swedish Securities Council/SSC) wird über Antrag auf Verlängerung der Annahmefrist von gegenwärtig 16. Juni auf den 26. September 2017 entscheiden
  • Ziel des Antrags ist es, die Chancen einer Kartellfreigabe zu vertretbaren Bedingungen und damit die Transaktionssicherheit für Knorr-Bremse und Investoren zu verbessern
  • Um unnötige Angebotsverzögerung zu verhindern, beantragt Knorr-Bremse zudem die Erlaubnis, die Annahmefrist früher zu beenden, wenn alle erforderlichen Freigaben früher vorliegen
  • Entscheidung der SSC wird frühestens am 25. April 2017 erwartet

Am 5. September 2016 hatte die Knorr-Bremse AG („Knorr-Bremse") ein öffentliches Übernahmeangebot an die Aktionäre von Haldex AB (publ) („Haldex") angekündigt, in dessen Rahmen Knorr-Bremse sämtliche Haldex Aktien angedient werden können (das „Angebot"). Die Angebotsunterlage wurde am 26. September 2016 veröffentlicht. Die Annahmefrist endet am 16. Juni 2017.

Knorr-Bremse AG hat heute bekanntgegeben, dass das Unternehmen bei der schwedischen Börsenaufsicht (Swedish Securities Council/SSC) eine Befreiung von der maximal möglichen Annahmefrist beantragt hat. Hintergrund des Antrags ist Knorr-Bremses Einschätzung, dass die Chancen einer Kartellfreigabe zu vertretbaren Bedingungen für Knorr-Bremse deutlich verbessert werden, wenn Knorr-Bremse mehr Zeit gewährt wird, um den Behörden umfangreichere und detailliertere Informationen zur Verfügung zu stellen und mögliche Maßnahmen für etwaige Auflagen vorzubereiten. So könnte Knorr-Bremse die Einreichung bei den EU-Kartellbehörden optimieren und sicherstellen, dass die beste Vorgehensweise gewählt wird. Knorr-Bremse möchte die zusätzliche Zeit außerdem nutzen, um zu verdeutlichen, wie die geplante Transaktion die Innovationsfähigkeit verbessern und Vorteile für Kunden schaffen wird.

Knorr-Bremse hat die Genehmigung beantragt, die längst mögliche Annahmefrist bis zum 26. September 2016 zu verlängern. Knorr-Bremse geht davon aus, dass die beantragte Frist ausreicht, um das Angebot erfolgreich abzuschließen. Darüber hinaus wurde bei der SSC der Antrag gestellt, dass Knorr-Bremse die Annahmefrist vor diesem Datum beenden kann, sollten die erforderlichen Freigaben der Behörden früher vorliegen. Eine Entscheidung der SSC wird frühestens am 25. April 2017 erwartet.

„Die beantragte Verlängerung verbessert unsere Chancen, die Kartellfreigabe zu Bedingungen zu erhalten, die für die Verbindung von Knorr-Bremse und Haldex vorteilhaft sind. Unser Ziel ist unverändert: Wir wollen einen führenden Systemlieferanten für die Nutzfahrzeugindustrie schaffen und Lösungen für autonomes Fahren entwickeln, die von Kunden sehr geschätzt werden. Aufgrund des offenen und vertrauensvollen Dialogs mit den Kartellbehörden und mit Haldex sind wir unverändert davon überzeugt, das Haldex-Angebot erfolgreich abschließen zu können – und zwar zum Vorteil beider Unternehmen und ihrer Stakeholder," erklärte Klaus Deller, Vorsitzender des Vorstands der Knorr-Bremse AG.

Weitere Bedingungen sowie Informationen zum Angebot finden Sie in der Angebotsunterlage.

Diese Mitteilung ist weder ein direktes noch ein indirektes Angebot in Australien, Kanada, Hongkong, Japan, Neuseeland oder Südafrika oder in einer anderen Jurisdiktion, in der ein derartiges Angebot nach der Gesetzgebung oder Regulierung aufgrund des anwendbaren Rechts verboten wäre. Aktionäre, die nicht in Schweden ihren Wohnsitz haben und die das Angebot (wie unten definiert) annehmen möchten, müssen sich über die anwendbaren Gesetze und möglichen steuerlichen Folgen selbst informieren. Aktionäre werden aufgefordert, die Angebotseinschränkungen, die im Abschnitt „Wichtiger Hinweis" am Ende dieser Mitteilung und in der Angebotsunterlage, die am 26. September 2016 veröffentlicht wurde, zu lesen. Aktionäre in den Vereinigten Staaten werden aufgefordert, darüber hinaus den Abschnitt „Besonderer Hinweis an Aktionäre in den Vereinigten Staaten" am Ende dieser Mitteilung zu lesen.

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