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Benutzung von Achterbahnen und Karussells: Hinweisschilder genau beachten

Benutzung von Achterbahnen und Karussells: Hinweisschilder genau beachten Posted on 7. April 2017

Jahrmärkte begeistern mit ihren Fahrgeschäften Groß und Klein. Damit das Fahrvergnügen auch sicher ist, müssen die „Fliegenden Bauten“ vor der ersten Inbetriebnahme von unabhängigen Dienstleistern, wie TÜV Rheinland, geprüft werden, um die Ausführungsgenehmigung für den Betrieb zu erhalten. Ist das Fahrgeschäft auf dem Kirmesplatz aufgebaut, wird vor Ort durch das zuständige Bauaufsichtsamt eine weitere Überprüfung, die sogenannte Gebrauchsabnahme, veranlasst. „Die Fahrgeschäfte in Deutschland befinden sich auf einem sehr hohen Sicherheitsniveau“, sagt Achim Hüsch, Experte für Fliegende Bauten bei TÜV Rheinland.

Solche Fahrgeschäfte unterliegen der Landesbauordnung und müssen nach der umfangreichen Erstprüfung und zusätzlich zur Gebrauchsabnahme regelmäßig auf Herz und Nieren überprüft werden. Vergleichbar mit der Hauptuntersuchung eines Autos, muss sich jedes Fahrgeschäft einer Verlängerungsprüfung unterziehen. „Damit wird sichergestellt, dass das Fahrgeschäft nach einem Ortswechsel oder nach starker Beanspruchung weiterhin sicher und zuverlässig betrieben werden kann“, so der Experte.

Geprüfte Sicherheit und eigenverantwortliches Handeln

Zusätzlich zu den technischen Prüfungen können Kirmesgäste selbst zur Sicherheit beitragen, indem sie die Verhaltensregeln beachten. Diese befinden sich häufig zusammen mit Größen- und Altersbeschränkungen an den Kassen und im Eingangsbereich. Kinder sollten während der Fahrt nicht aus den Augen gelassen und von einem Erwachsenen begleitet werden. Bei schnellen Rundfahrgeschäften empfiehlt der Experte, Kinder auf die inneren Sitze zu platzieren. Personen mit Herz-, Rücken- oder ähnlichen Beschwerden sowie Schwangere sollten die Warnhinweise bei Fahrgeschäften mit hoher Geschwindigkeit oder ruckartigen Richtungswechseln beachten, um Gesundheitsrisiken zu vermeiden.

Selfie-Sticks und Mobiltelefone bleiben draußen
„Vor dem Start sollte der Fahrgast selbst prüfen, ob der Sicherheitsbügel eingerastet ist und sicher anliegt“, rät Achim Hüsch. Lose Gegenstände wie Regenschirme, Kameras oder Taschen dürfen nicht mit ins Fahrgeschäft genommen werden. Sie können zusammen mit wertvollen Gegenständen in der Regel an der Kasse hinterlegt werden.

Mehr Informationen unter www.tuv.com/fliegende-bauten bei TÜV Rheinland. Eine interaktive Grafik erklärt unter www.tuv.com/infografik-sichere-volksfeste-kirmes, wie Achterbahnen und Karussells von TÜV Rheinland geprüft werden und was beim Fahren zu beachten ist.

Über TÜV Rheinland

TÜV Rheinland ist ein weltweit führender unabhängiger Prüfdienstleister mit über 140 Jahren Tradition. Im Konzern arbeiten 19.600 Menschen rund um den Globus. Sie erwirtschaften einen Jahresumsatz von knapp 1,9 Milliarden Euro. Die unabhängigen Fachleute stehen für Qualität und Sicherheit von Mensch, Technik und Umwelt in fast allen Lebensbereichen. TÜV Rheinland prüft technische Anlagen, Produkte und Dienstleistungen, begleitet Projekte und Prozesse für Unternehmen. Die Experten trainieren Menschen in zahlreichen Berufen und Branchen. Dazu verfügt TÜV Rheinland über ein globales Netz anerkannter Labore, Prüf- und Ausbildungszentren. Seit 2006 ist TÜV Rheinland Mitglied im Global Compact der Vereinten Nationen für mehr Nachhaltigkeit und gegen Korruption. www.tuv.com im Internet.

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