Posted in Finanzen / Bilanzen

Mit Geschmäckle: Mildes S&K-Urteil stößt Anlegern sauer auf

Mit Geschmäckle: Mildes S&K-Urteil stößt Anlegern sauer auf Posted on 30. März 2017

Die Gründer der S&K-Unternehmensgruppe sind wegen Untreue zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Zurzeit seien die Angeklagten auf freiem Fuß, den geprellten Anlegern dagegen die Hände gebunden, so Rechtsanwalt Matthias Kilian von der BKR Partnerschaftsgesellschaft (BKR). Das Fallenlassen des Betrugsvorwurfs bedeute aber nicht, dass Anleger nun leer ausgehen müssen.

Zwei Männer, ein Verfahren, das sich über 116 Verhandlungstage erstreckt hat, rund 11.000 Anleger, die um 240 Millionen Euro geprellt wurden und ein mildes Urteil. Das sind die Eckdaten des gestrigen S&K-Urteils. Kurz vor dem Jahreswechsel wurden mit den beiden Angeklagten Gespräche geführt und Deals ausgehandelt. Dass der Betrugsvorwurf fallen gelassen worden sei, so Matthias Kilian, Geschäftsführender Gesellschafter von BKR (www.bkr-law.de) sei aus Effektivitätsgründen geschehen: „Der Prozess hätte sich sonst wahrscheinlich noch länger hingezogen.“

Für die geschädigten Anleger ist das Urteil indes kein Grund zur Freude. „Die Frage der Entschädigung ist ja noch nicht verhandelt“, so Rechtsanwalt Kilian. „Das meiste Geld ist verschwunden, in wieweit es dann überhaupt zu einer finanziellen Entschädigung kommt, ist momentan fraglich.“

Die beiden Angeklagten Stephan Schäfer und Jonas Köller haben, so das Plädoyer des Staatsanwalts am Mittwoch, die Hände in ihren Gesellschaften aufgehalten und sich so bereichert haben. Als das Geld in ihren eigenen Fonds ausging, sollen sie Fonds der Firmen Midas, DCM und SHB übernommen haben. „Diese Übernahmen anderer Fonds machen es Anlegern schwer, selbst zu beurteilen, in wieweit sie tatsächlich betroffen sind“, sagt Matthias Kilian und rät deshalb zu einer eingehenden Prüfung der entsprechenden Unterlagen.

„Unabhängig davon, ob der Vorwurf des schweren und bandenmäßigen Betrugs fallen gelassen wurde, ergibt sich schon alleine aus § 823 BGB, Abs. 2 eine Schadensersatzpflicht“ erklärt Kilian und empfiehlt Anlegern sich umgehend anwaltlich beraten zu lassen. Kilians Kolleginnen und Kollegen haben darüber hinaus noch einen weiteren potenziellen Anspruchsgegner ausgemacht: den TÜV Süd, welcher der S&K-Gruppe ein sehr zweifelhaftes Testat ausgestellt hatte. Viele Anleger hatten sich auf dieses Urteil verlassen und entsprechend investiert. „Möglichkeiten den Schaden zu begrenzen gibt es immer noch“, bestätigt Rechtsanwalt Kilian. Auch stehe es den Anlegern frei, prüfen zu lassen, ob sie eine eigene Strafanzeige wegen Betruges stellen können.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

BKR Partnerschaftsgesellschaft mbB
Löbdergraben 11a
07743 Jena
Telefon: +49 (3641) 29 71 324
Telefax: +49 (3641) 29 71 325
http://www.bkr-law.de

Ansprechpartner:
Philipp Wolfgang Beyer
Telefon: +49 (3641) 29 71 324
Fax: +49 (3641) 29 71 325
E-Mail: bkr@bkr-law.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.