Zwei Männer, ein Verfahren, das sich über 116 Verhandlungstage erstreckt hat, rund 11.000 Anleger, die um 240 Millionen Euro geprellt wurden und ein mildes Urteil. Das sind die Eckdaten des gestrigen S&K-Urteils. Kurz vor dem Jahreswechsel wurden mit den beiden Angeklagten Gespräche geführt und Deals ausgehandelt. Dass der Betrugsvorwurf fallen gelassen worden sei, so Matthias Kilian, Geschäftsführender Gesellschafter von BKR (www.bkr-law.de) sei aus Effektivitätsgründen geschehen: „Der Prozess hätte sich sonst wahrscheinlich noch länger hingezogen.“
Für die geschädigten Anleger ist das Urteil indes kein Grund zur Freude. „Die Frage der Entschädigung ist ja noch nicht verhandelt“, so Rechtsanwalt Kilian. „Das meiste Geld ist verschwunden, in wieweit es dann überhaupt zu einer finanziellen Entschädigung kommt, ist momentan fraglich.“
Die beiden Angeklagten Stephan Schäfer und Jonas Köller haben, so das Plädoyer des Staatsanwalts am Mittwoch, die Hände in ihren Gesellschaften aufgehalten und sich so bereichert haben. Als das Geld in ihren eigenen Fonds ausging, sollen sie Fonds der Firmen Midas, DCM und SHB übernommen haben. „Diese Übernahmen anderer Fonds machen es Anlegern schwer, selbst zu beurteilen, in wieweit sie tatsächlich betroffen sind“, sagt Matthias Kilian und rät deshalb zu einer eingehenden Prüfung der entsprechenden Unterlagen.
„Unabhängig davon, ob der Vorwurf des schweren und bandenmäßigen Betrugs fallen gelassen wurde, ergibt sich schon alleine aus § 823 BGB, Abs. 2 eine Schadensersatzpflicht“ erklärt Kilian und empfiehlt Anlegern sich umgehend anwaltlich beraten zu lassen. Kilians Kolleginnen und Kollegen haben darüber hinaus noch einen weiteren potenziellen Anspruchsgegner ausgemacht: den TÜV Süd, welcher der S&K-Gruppe ein sehr zweifelhaftes Testat ausgestellt hatte. Viele Anleger hatten sich auf dieses Urteil verlassen und entsprechend investiert. „Möglichkeiten den Schaden zu begrenzen gibt es immer noch“, bestätigt Rechtsanwalt Kilian. Auch stehe es den Anlegern frei, prüfen zu lassen, ob sie eine eigene Strafanzeige wegen Betruges stellen können.
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