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IHK: Abgabefrist der Verpackungsverordnung endet am 1. Mai

IHK: Abgabefrist der Verpackungsverordnung endet am 1. Mai Posted on 30. März 2017

Für Unternehmen, die als Hersteller und Händler Verpackungen in Umlauf bringen, endet am 1. Mai 2017 die gesetzliche Frist zur Abgabe der Vollständigkeitserklärung (VE) für das Berichtsjahr 2016. Darauf weist die IHK Saarland hin. Die IHK empfiehlt eine rechtzeitige Registrierung, da ansonsten empfindliche Bußgelder der Umweltbehörden drohen.

Seit 2008 gilt in Deutschland für Unternehmen, die mehr als 80 Tonnen (t) Glas, 50 t Papier, Pappe, Kartonage oder 30 t sonstige Materialien als Verpackungen in Verkehr bringen, dass sie ihre Verpackungsmengen in ein bundesweit geführtes elektronisches Register eintragen müssen.

Die Vollständigkeitserklärung wird ausschließlich elektronisch in dem dafür vorgesehenen IHK-Online-Register unter www.ihk-ve-register.de hinterlegt. Das Register als zentrale Informations- und Kommunikationsplattform bietet einen Rundum-Service für den Hinterlegungsprozess. Neben ausführlichen Fragen & Antworten enthält es beispielsweise Checklisten und Erläuterungen zur elektronischen Signatur.

Kostengünstige Abwicklung durch Selbstverwaltung der Wirtschaft

Für das Jahr 2015 haben 3.713 Unternehmen durch eine Vollständigkeitserklärung (VE) nachgewiesen, wie viele Verpackungen sie in Verkehr gebracht haben – mehr als je zuvor. Gleichzeitig nahm die Zahl der Betriebe, die sich mit ihren Verpackungen an einem dualen System beteiligt haben, gegenüber dem Vorjahreszeitraum um rund 10 Prozent zu. Entsprechende Verträge hatten 2015 insgesamt 51.231 Unternehmen geschlossen.

Besonders erfreulich für die Unternehmen ist der erneute Rückgang der Kosten des IHK-VE-Registers. Auf jedes Unternehmen, das sich mit seinen Verpackungen an einem dualen System beteiligt, entfielen 2015 durchschnittlich 3,87 Euro (2014: 4,40 Euro) – ein Beleg dafür, dass das aktuelle Verfahren der Hinterlegung bei den IHKs mit niedrigen Bürokratiekosten verbunden ist. „Dies ist ein weiteres Beispiel dafür, dass die Selbstverwaltung der Wirtschaft schlanker, kostengünstiger und damit effizienter ist, als wenn diese Aufgabe durch den Staat selbst erledigt wird. Es ist daher höchst zweifelhaft, ob angesichts der stabilen Lizenzmengen ein neues Verpackungsgesetz, wie es gegenwärtig auf Bundesebene beraten wird, mit einem sehr aufwendigen Kontrollapparat, neuen Meldepflichten und damit höheren Kosten für die Unternehmen, tatsächlich notwendig ist“, so IHK-Geschäftsführer Dr. Carsten Meier.

 

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