Die Verrechnungspreisspezialisten von EY sind aufgrund der Kooperation mit nicetec nun in der Lage, ihren Mandanten ein Tool anzubieten, mit dem unter Transfer Pricing-Gesichtspunkten konzerninterne Serviceverrechnungen effizient, kostentransparent und steuerrechtlich einwandfrei abgewickelt werden können. Die IT-Expertise wird dabei von nicetec in Form der Software insighTPro eingebracht, das steuerliche Fachwissen von EY. Der Nutzen für EY-Mandanten liegt neben Effizienzgewinnen vor allem in der deutlichen Verringerung von Risiken im Bereich Transfer Pricing. Alle an Servicetransaktionen beteiligten Konzerngesellschaften, sowohl Leistungserbringer als auch Empfänger, profitieren von dem Tool. Darüber hinaus wird beispielsweise aus Controlling- und Managementsicht eine erheblich höhere unternehmensinterne Kostentransparenz ermöglicht, die Einsparpotenziale oder Fehlkalkulationen in allen Bereichen aufdecken kann.
„Mit der Software von nicetec schließen wir eine Lücke in unserem Beratungsangebot. Viele Mandanten haben uns gefragt, wie sie bestehende oder neue konzerninterne Serviceabrechnungen rechtssicher und transparent durchführen können. Sowohl der Nutzennachweis beim Empfänger als auch das korrekte Erfassen aller relevanten Kosten beim Dienstleister ist oft eine große Herausforderung. Sicher geht das auch mit Excel- und Word-Dokumenten, ist dann aber außerordentlich arbeitsintensiv, fehleranfällig und schwer reproduzierbar“, so Dr. Frank Schöneborn, Partner bei EY. „Jetzt haben wir dazu ein ausgereiftes und hinsichtlich des Funktionsumfangs extrem leistungsfähiges Tool, welches flexibel nutz- und skalierbar ist.“ Das steuerliche Fachwissen wird von den Spezialisten von EY beigesteuert und in „IT-Sprache“ übersetzt. So entsteht eine Brücke zwischen den durchaus sehr unterschiedlichen fachlichen Sprachwelten von Steuerberatern und IT-Experten.
Durchgängiger Informations- und Datenfluss
Die Software verfügt über Standardschnittstellen, mit denen alle relevanten Daten aus den ERP-Systemen von Unternehmen importiert und in diese exportiert werden können.
„Geplant ist, dass wir das Tool in Zukunft in Zusammenarbeit mit EY hinsichtlich spezifischer Transfer Pricing Anforderungen weiter optimieren“, so nicetec-Geschäftsführer Ralf Meyer. „Dabei setzen wir auch auf die umfangreiche internationale Erfahrung und das umfassende verrechnungspreisspezifische Fachwissen von EY. Wir sind stolz darauf, dass wir mit unserer Software ein führendes Beratungshaus wie EY als Kooperationspartner gewinnen konnten.“
Mit der hochspezialisierten Software insighTPro von nicetec ist es möglich, Wert- und Informationsflüsse zu konzerninternen länderübergreifenden Serviceverrechnungen durchgängig abzubilden. Ausländische Konzernunternehmen können z.B. in der Zentrale über Workflows eine Dienstleistung bestellen, die in einem Leistungskatalog transparent über Menge und Kostenstellen und gleichzeitig steuerlich tragfähig kalkuliert wurde. Der große Nutzen der Software insighTPro liegt darin, dass alle Parameter absolut transparent sind, Prozesse standardisiert mit einem hohen Grad an Automatisierung abgewickelt werden können und auch die Ergebnisse Jahre später im Fall von steuerlichen Betriebsprüfungen reproduzierbar sind.
Transfer Pricing ist Prüfschwerpunkt der Steuerbehörden
Das Thema Transfer Pricing ist in den letzten Jahren durch bekannt gewordene aggressive Steuergestaltungen einiger Konzerne zur Steuervermeidung in den Blickpunkt der öffentlichen Diskussion gerückt. So wurde das Interesse der Steuerbehörden auf Transfer Pricing gelenkt: „Die internationalen Finanzverwaltungen haben das Thema für sich entdeckt und zum Prüfschwerpunkt gemacht. Wenn diese sich bei steuerlichen Betriebsprüfungen Verrechnungspreisen widmen, wird aus unterschiedlichsten Gründen oft ein deutliches Mehrergebnis erzielt – in manchen Fällen in verhältnismäßig kurzer Prüfungszeit.“ Neben Methodenwahl, Benchmark-Studien und weiteren, die Dokumentationsanforderungen betreffenden Angriffspunkten finden sich viele Mängel auch in operativen Kalkulations- und Abrechnungsprozessen, die in der Regel außerhalb der Steuerabteilungen erfolgen.
Eine sehr verbreitete Transaktion bei Intercompany-Geschäften sind konzerninterne Service-Verrechnungen. Wenn in der Konzernzentrale Dienstleistungen für ausländische Töchter erbracht werden, stellt sich unmittelbar die Frage, ob und wie diese durch wen wann abgerechnet werden müssen. Beim konzerninternen Dienstleister ist Gesellschafteraufwand abzugrenzen, der Nutzer muss kleinteilig die empfangenen Leistungen nachweisen, damit ihm die steuerliche Abzugsfähigkeit nicht verwehrt wird. Die besondere Herausforderung liegt somit in der Festlegung und Überwachung der Preise von IC-Services im Tagesgeschäft. Zu oft gibt es noch unklare Zuständigkeiten oder uneinheitliche Prozesse, manuelle Fehler oder schlicht fehlende Unterstützung durch adäquate IT-Systeme. Das Optimierungspotential ist erheblich, der Nutzen groß: Vermeidung von Doppelbesteuerung, Zinsen und Strafzuschlägen, Sicherstellung steuerlicher Compliance verbunden mit Effizienzgewinn und Kostentransparenz.
Über nicetec | www.nicetec.de
Die 1998 gegründete nicetec GmbH mit Firmensitz in Bissendorf zählt zu den Marktführern im Bereich flexibler Softwarelösungen für IT Finance Management. Weltweit bringt das Technologieunternehmen seine Software-Produkte sowie Service-, Beratungs-, und Entwicklungs-Dienstleistungen in Unternehmen zum Einsatz. Auch im Bereich der konzerninternen Servicepreisverrechnung ist nicetec führend und kooperiert mit der internationalen Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young (EY).
Über Ernst & Young | www.ey.com
EY ist in den Bereichen der Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Transaktionsberatung sowie Risiko- und Managementberatung tätig und berät sowohl international tätige Konzerne als auch kleine und mittelständische deutsche Unternehmen aus den unterschiedlichsten Industriezweigen und Branchen sowie supranationale Organisationen, Bund, Länder und Gemeinden.
EY ist Mitglied des weltweiten Verbunds der Ernst & Young-Gesellschaften, jedes EY-Mitglied ist ein eigenständiger Rechtsträger.
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