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„HS BIZET“ Insolvenz: So sichern HT-Twinfonds-Anleger investierte Gelder

„HS BIZET“ Insolvenz: So sichern HT-Twinfonds-Anleger investierte Gelder Posted on 27. März 2017

Gläubiger der „HS BIZET“ mbH & Co. KG (Hamburg) können ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden. Das Amtsgericht (AG) Lüneburg hat am 17. März 2017 das reguläre Insolvenzverfahren eröffnet. Der Deutsche Finanzmarktschutz Verein (DFMS) empfiehlt Anlegern des „HT-Twinfonds“, rechtzeitig mögliche Forderungen und Ansprüche prüfen zu lassen.

Die HANSA TREUHAND Schiffsbeteiligungs GmbH & Co. KG (Hamburg) legte den HT-Twinfonds im März 2008 auf. Dieser investierte in die „HS BACH“ und die „HS BIZET“. Beide Schiffe sind insolvent. Das AG Lüneburg hat nun das Hauptinsolvenzverfahren über das Vermögen der „HS Bizet“ eröffnet. Gläubiger sind aufgefordert, bis zum 24. Mai 2017 ihre Forderungen anzumelden. „Auch die Anleger des HT-Twinfonds sollten fachmännisch erörtern, welche Forderungen ihnen konkret zustehen, um diese fristgerecht anzumelden“, so H. Heinze, Geschäftsführer des DFMS (www.finanzmarktschutz.de).

Meist fällt die Insolvenzquote jedoch äußerst gering aus, hohe Verluste sind damit vorprogrammiert. Deshalb ist die Prüfung weiterer Ansprüche ratsam. Berater und Vermittler kommen hierbei als Anspruchsgegner in Betracht. H. Heinze: „Zu klären gilt, ob sie die Anleger ordnungsgemäß über Risiken und Provisionen informierten. Ist dies nicht geschehen, können Betroffene Schadensersatzansprüche gegen sie geltend machen. Unsere Vereinsanwälte geben sehr gern eine erste, kostenfreie Einschätzung, inwieweit diese Möglichkeit im Einzelfall besteht.“

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