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S&K-Prozess: Die Urteilsverkündung naht

S&K-Prozess: Die Urteilsverkündung naht Posted on 22. März 2017

Der S&K-Prozess vor dem Frankfurter Landgericht neigt sich für vier der Angeklagten seinem Ende zu. Die Urteile könnten womöglich schon nächste Woche fallen. Lediglich die Schlussvorträge der Parteien fehlen noch. Dem Handelsblatt zufolge hat die Staatsanwaltschaft ihre Plädoyers für heute angesetzt. Der Deutsche Finanzmarktschutz (DFMS) rät S&K-Geschädigten, ihre diesbezüglichen Möglichkeiten prüfen zu lassen.

Bereits vergangene Woche zeichnete sich ein baldiges Prozessende ab, da war aber noch von einer Urteilsverkündung in diesem Sommer die Rede. Die S&K-Gründer sowie zwei weitere Angeklagte können nun sogar mit einer noch früheren rechnen. Sie legten Geständnisse hinsichtlich der Untreuevorwürfe ab, erfüllten damit ihren Teil einer Absprache zwischen Verteidigung, Staatsanwaltschaft und Gericht. Die Betrugsvorwürfe werden daher nicht mehr verhandelt.

Anders verhält es sich für den fünften, noch auf der Anklagebank Sitzenden. H. Heinze, Geschäftsführer des DFMS (www.finanzmarktschutz.de): „Dieser beteiligte sich nicht an dem Deal, seine Verhandlung ist deshalb noch nicht abgeschlossen.“ Das Verfahren wurde von dem der anderen vier abgetrennt.

Die S&K-Anleger derweil wissen noch immer nicht, ob und wieviel sie von ihrem Geld wiedersehen. „Ich rate daher allen, ihrer Ansprüche fachmännisch prüfen zu lassen. Die Verurteilungen könnten einen Anknüpfpunkt bilden, weitere sind möglich“, so Heinze. Der DFMS bietet Geschädigten eine kostenfreie Erstbewertung durch seine Vereinsanwälte an.

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