Der Versuch eines Gläubigers, den umstrittenen Insolvenzplan der KTG Energie noch zu kippen, schlug fehl. Das Landgericht Neuruppin lehnte seine Beschwerde als unzulässig ab. Damit konnte das Sanierungsvorhaben ohne die Zustimmung der Anleihegläubiger umgesetzt werden. KTG verkündete am 20. März 2017, dass die Sanierung erfolgreich beendet wurde. Der DFMS-Geschäftsführer H. Heinze (www.finanzmarktschutz.de): „Diese Nachricht wird den Anlegern sicher kein Lächeln auf die Lippen zaubern. Aufgrund der niedrigen Insolvenzquote haben sie insgesamt mehr als 30 Millionen Euro verloren.“
Auch die Aussicht, an zukünftigen Gewinnen beteiligt zu werden, hält die Freude der Betroffenen in Grenzen. „KTG muss schließlich erst einmal Gewinne erwirtschaften. Es ist ungewiss, ob der Schaden letztlich bereinigt werden kann. Anleger sollten ihr Schicksal daher selbst in die Hand nehmen und zusätzliche Ansprüche prüfen lassen“, rät Heinze. Sowohl die ehemaligen Unternehmensverantwortlichen als auch Anlageberater und Vermittler kommen als Anspruchsgegner in Betracht. Die Erfolgsaussichten gilt es im Einzelfall zu prüfen. Hierfür bietet der DFMS eine kostenfreie Erstbewertung durch seine Vereinsanwälte an.
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