Posted in Medien

Christliche Gewerkschaft Metall ist zuversichtlich mit der Verfassungsbeschwerde gegen das Tarifeinheitsgesetz

Christliche Gewerkschaft Metall ist zuversichtlich mit der Verfassungsbeschwerde gegen das Tarifeinheitsgesetz Posted on 15. Februar 2017

Im Januar hat das Bundesverfassungsgericht über die von der CGM und zehn weiteren Gewerkschaften eingereichten Verfassungsbeschwerden gegen das Tarifeinheitsgesetz verhandelt.

Im Anschluss zeigte sich der Bundesvorsitzende Adalbert Ewen mit dem Ergebnis überaus zufrieden: „Ich sehe dieses Verfahren als Teil unseres jahrzehntelangen Kampfs für die Gewerkschaftsfreiheit. Das Gesetz ist ganz klar verfassungswidrig, weil es die CGM und andere kleine Gewerkschaften massiv in ihren grundgesetzlich geschützten Freiheiten beschränkt. Den Beschwerdeführern ist es gestern und heute gelungen, dem Gericht in den Anhörungsterminen die katastrophalen Auswirkungen dieses Gesetzes vor Augen zu führen. Dagegen haben es die Unterstützer des Gesetzes – neben der Bundesregierung sind dies insbesondere der DGB und die Arbeitgeberverbände – nicht geschafft, eine Rechtfertigung für die massiven Eingriffe des Gesetzes in die Grundrechte der CGM und der anderen Gewerkschaften vorzubringen. Ich bin zuversichtlich, dass das Gericht das Tarifeinheitsgesetz für verfassungswidrig erklären wird.“

Mit einer Entscheidung des Gerichts ist nicht vor Ablauf einiger Monate zu rechnen.

Für die CGM vor dem Bundesverfassungsgericht: Justiziar Martin Gerhardt, Bundesvorsitzender Adalbert Ewen und der Prozessbevollmächtigte RA Benjamin Butz (Foto: v.l.n.r.)

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Christliche Gewerkschaft Metall (CGM)
Jahnstraße 12
70597 Stuttgart
Telefon: +49 (711) 2484788-0
Telefax: +49 (711) 2484788-21
http://www.cgm.de

Ansprechpartner:
Christliche Gewerkschaft Metall (CGM)
Telefon: +49 (711) 2484788-13
E-Mail: presse@cgm.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.