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V + Fonds: Wird diese Gesellschafterversammlung das Ende bringen?

V + Fonds: Wird diese Gesellschafterversammlung das Ende bringen? Posted on 9. Februar 2017

Die Fonds V+ GmbH & Co. Fonds 1-3 KG aus Landshut hat Anleger am 13.02.2017 zu einer Gesellschafterversammlung eingeladen. Mit einem Beschluss könnten Anleger dem Risiko der persönlichen Haftung ausgeliefert werden. Der Deutsche Finanzschutzmarkt e.V. (DFMS) sieht diese Versammlung als einen weiteren Schachzug, um Anleger Schachmatt zu setzen.

Nach dem gescheiterten Umlaufverfahren soll nun am 13.02.2017 im Ramada Hotel in München eine Gesellschafterversammlung durchgeführt werden. Diese wird als V+ Präsenzversammlung angepriesen, in der innerhalb einer Stunde pro Fonds über 4 TOP Themen abgestimmt werden soll.
Dies sollte schon im Oktober 2016 passieren, jedoch war die Abstimmung nicht beschlussfähig, da die geschäftsführende Kommanditistin der Fonds und die Treuhänderin nicht anwesend waren.

Ein Punkt aus dem Programm der Tagesordnung ist die Entscheidung über den Beitritt der Komplementärin, der für Anleger von großer Wichtigkeit ist. Der Fakt, dass bei einem Wegfallen der Komplementärin , z.B. durch eine Insolvenz, die Fonds in eine offene Handelsgesellschaft (OHG) umgewandelt werden und die Anleger in das Risiko der persönlichen Haftung zwängt.

Der DFMS Geschäftsführer H. Heinze appelliert an das V+ Management zu offener Informationspolitik: ,,Erst die gescheiterte Gesellschafterversammlung im Oktober 2016 und nun eine Präsenzveranstaltung mit geringem Zeitfenster. Anleger sollten sich nicht einschüchtern lassen und klare Fakten fordern.
Die Tagesordnungspunkte des Schreibens lassen großen Spielraum für Fragen zu.
Nehmen Sie dringend rechtliche Hilfe in Anspruch. Nur so prüfen Sie ihren Horizont an Möglichkeiten, um Ihre Investitionen zu retten. " Der DFMS steht Betroffenen mit einer kostenlosen Erstbewertung zur Seite.

Die Tagesordnungspunkte der Gesellschafterversammlung für
V+GmbH & Co. Fonds 2 KG:

TOP1 – Jahresabschluss 2015
TOP2 – Jahresabschlussprüfer
TOP3 – Satzungsänderung
TOP4 – Austausch der Komplementärin

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