Posted in Ausbildung / Jobs

Unternehmensnachfolge: Das ändert sich nach der Reform

Unternehmensnachfolge: Das ändert sich nach der Reform Posted on 9. Februar 2017

Die Entscheidung zur Erbschaftsteuerreform für Unternehmen wurde umfassend diskutiert – zum einen sollte sichergestellt werden, besonders kleine und mittlere Unternehmen nicht in eine existenzbedrohende Lage zu bringen und damit Arbeitsplätze zu gefährden. Andererseits sollten Schlupflöcher für besonders vermögende Firmenerben geschlossen werden. Was der Gesetzgeber genau beschlossen hat und welche Regelungen ab dem 01. Juli 2016 für wen gelten, zeigt die Haufe- Neuerscheinung "Erbschaft- und Schenkungsteuer.

Im Gegensatz zur Besteuerung von Privatvermögen unterliegt die Vermögensübertragung bei Unternehmen diversen Sonderregelungen. Im Dezember 2014 erklärte das Bundesverfassungsgericht einige dieser Regelungen für verfassungswidrig und trug dem Gesetzgeber auf, diese bis zum 30. Juni 2016 zu überarbeiten. Unter anderem monierte das Gericht die fehlende Differenzierung zwischen kleinen und mittleren Betrieben einerseits und den großen andererseits sowie die Tatsache, dass Betriebe mit bis zu 20 Beschäftigten von der Lohnsummenregelung ausgeschlossen waren. Obwohl damit nur einzelne Punkte des bisherigen Gesetzes angesprochen wurden, entschied das Gericht, dass die gesamte Verschonungsregelung neu zu fassen sei.

Rückwirkend zum 01. Juli 2016 gilt nun die lange diskutierte Neuregelung für Firmenerben. Bestehen bleibt unter anderem die Möglichkeit, dass das Firmenvermögen zu 85 oder sogar zu 100 Prozent von der Erbschaftsteuer befreit wird – Voraussetzung dafür ist die Fortführung des Betriebes über mindestens fünf Jahre und die Erhaltung einer vorgegebene Lohnsumme. Neu ist, dass die Betriebsgröße hier von 20 auf fünf Mitarbeiter gesenkt wurde. Zudem müssen Firmenerben, deren übertragener Betriebsanteil 26 Millionen Euro übersteigt, nachweisen, dass sie die Steuerlast überfordern würde. Lassen sich die Erbberechtigten auf diese Prüfung ein, müssen die Privatvermögen offengelegt werden.

Was sich für Unternehmen darüber hinaus ändert und ob sie nach wie vor von den steuerlichen Begünstigungen profitieren, erläutern Dr. Ingeborg Haas (Fachanwältin für Steuerrecht) und Julia Maria Müller (Steuerberaterin) in ihrer Neuerscheinung "Erbschaft- und Schenkungsteuer". Die beiden Expertinnen bieten darin rechtssichere Fakten und informieren Unternehmer in klaren Erläuterungen, wie die Unternehmensnachfolge steuerlich optimal gestaltet werden kann.

Interessiert? Dann freuen wir uns auf Ihre Bestellungen. Entweder unter carla.jung@prospero-pr.de oder mit dem Bestellfax.

Über die Haufe-Lexware Services GmbH & Co. KG

Die Haufe Gruppe mit ihren Marken Haufe, Haufe Akademie und Lexware ist einer der deutschlandweit führenden Anbieter für digitale Arbeitsplatzlösungen und Dienstleistungen sowie für Aus- und Weiterbildung. Haufe Fachbücher und eBooks vereinen ein einzigartiges Gesamtprogramm mit Titeln aus den Bereichen Immobilien, Management, Marketing, Rechnungswesen und Human Resources. Aus den Kernbereichen eines erfolgreichen Verlagsgeschäftes hat sich die Haufe Gruppe konsequent zu einem Spezialisten für digitale und webbasierte Services entwickelt. Sie machen 95 Prozent des Gesamtumsatzes aus.

Die Unternehmensgruppe mit Hauptsitz in Freiburg beschäftigt über 1.500 Mitarbeiter im In- und Ausland. Sie verfolgt eine internationale Wachstumsstrategie, die durch das heutige Leistungs- und Produktportfolio getragen wird. Vorangetrieben wird der Wachstumskurs durch die erfolgreiche wechselseitige Nutzung der Kernkompetenzen und Stärken der einzelnen Unternehmen und Marken. So konnte die Haufe Gruppe trotz eines schwierigen Marktund Konjunkturumfeldes im Geschäftsjahr 2015 (Juli 2014 bis Juni 2015) einen Umsatz von über 292 Mio. Euro erzielen (Vorjahr: über 266 Mio. Euro).

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Haufe-Lexware Services GmbH & Co. KG
Munzinger Straße 9
79111 Freiburg
Telefon: +49 (761) 898-0
Telefax: +49 (761) 898-993184
http://www.lexware.de

Ansprechpartner:
Carla Jung
Telefon: +49 (89) 273383-16
Fax: +49 (89) 273383-29
E-Mail: carla.jung@prospero-pr.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel