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IHK lehnt Umwandlung einer Gewerbefläche zugunsten einer kulturellen Sondernutzung ab

IHK lehnt Umwandlung einer Gewerbefläche zugunsten einer kulturellen Sondernutzung ab Posted on 7. Februar 2017

Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Bonn/Rhein-Sieg lehnt die Umwandlung einer bislang für gewerbliche Nutzung vorgesehenen Fläche im Gewerbegebiet Bad Godesberg-Nord für eine künftige kulturelle Nutzung ab. IHK-Geschäftsführer Professor Dr. Stephan Wimmers: „Hier soll ein bislang gewerblich nutzbares Grundstück in einem Gewerbegebiet ohne Not einer kulturellen Sondernutzung zugeführt werden, während auf der anderen Seite ein akuter Mangel an Gewerbeflächen vorherrscht." So können nach städtischen Angaben lediglich 2,2 Hektar unbebauter gewerblich zu nutzender Grundbesitz in städtischem Eigentum (im Gewerbepark Bonn-West) sofort vermarktet werden. Wimmers: „Das entspricht ca. drei Fußballfeldern und macht deutlich, warum Gewerbebetriebe ins Umland abwandern. Wir sehen auch mit Sorge, dass Wohnbebauung oder Sondernutzungsformen immer näher an Gewerbegebiete heran rücken und für die ansässigen Betriebe so weitere Einschränkungen drohen.“

Nach einer Umfrage der IHK Bonn/Rhein-Sieg unter den örtlichen Gewerbetreibenden vom September 2016 lehnen fast 83 Prozent die Genehmigung von einer Sondernutzung im Gewerbegebiet ab. Wimmers: „Ferner befürchten die Unternehmen negative Auswirkungen auf den Parkraum sowie zusätzliche Verkehrsströme.“ 72 Prozent befürchten Einschränkungen für ihren Betriebsablauf.

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