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Neue Norm für Dienstleistungen zu Sicherheitsanlagen

Neue Norm für Dienstleistungen zu Sicherheitsanlagen Posted on 31. Januar 2017

Der Schutz vor Einbrechern und anderen unerwünschten Besuchern ist aufgrund steigender Einbruchzahlen nicht nur für private Haushalte ein wichtiges Thema. Auch für Gewerbebetriebe und Institutionen steigt der Bedarf, Zutritte zu kontrollieren und eine zuverlässige Überwachung schützenswerter Bereiche zu gewährleisten. „Damit steigen auch die Anforderungen an ausführende Fachfirmen, die entsprechende Sicherheitstechnik planen und installieren“, sagt Bodo Henk, Geschäftsfeldleiter Deutschland bei TÜV Rheinland. In diesem Zusammenhang erschien Anfang 2017 mit der EN 16763 eine europäische Dienstleistungsnorm. TÜV Rheinland bietet zu diesem neuen Standard ein entsprechendes Zertifizierungsverfahren für Errichter von Sicherheitsanlagen an. „Aufgrund der hohen Relevanz und der Nachfrage am Markt starten wir zunächst im Februar 2017 mit der Zertifizierung von Unternehmen im Bereich Einbruchmeldetechnik“ so Henk. Weitere Zertifizierungsangebote an Fachfirmen in diesem Bereich folgen sukzessive.

Sicherheitsanlagen im Sinne der neuen Norm EN 16763 umfassen zum Beispiel Brandmelde-, Feuerlösch- sowie Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, aber auch Sprachalarmierung- und Einbruchmeldeanlagen, Zutrittskontroll- und Videoüberwachungssysteme sowie Kombinationen dieser verschiedenen Anlagentypen. „Errichterfirmen können mit dieser speziellen Zertifizierung ihre Kompetenz und Leistungsfähigkeit nachweisen“ sagt Bodo Henk. „Aus unserer Erfahrung zahlt sich bereits die Vorbereitung auf die Zertifizierung aus“, so der Experte. TÜV Rheinland bietet beispielsweise seit vielen Jahren die Fachfirmen-Zertifizierung für Brandmeldeanlagen gemäß DIN 14675 an und verfügt über die entsprechende Erfahrung für bundesweite Zertifizierungen. Das Unternehmen kooperiert in diesem Kontext mit dem BHE Bundesverband Sicherheitstechnik e.V., der Schulungen für seine Mitgliedsunternehmen anbietet und so die qualitativen Voraussetzungen für eine Zertifizierung von Fachfirmen sicherstellen will.

In der neuen Norm sind die Mindestanforderungen an die Dienstleistungsorganisation des zu zertifizierenden Unternehmens festgelegt. Ebenso werden Kompetenz, Wissen und Erfahrungen des Personals überprüft. Betrachtet werden die Bereiche Planung, Projektierung, Montage, Inbetriebnahme, Anlagenüberprüfung, Abnahme und Instandhaltung von Sicherheitsanlagen. Dies erfolgt unabhängig davon, ob der Service am Installationsort oder durch Fernzugriff erbracht wird.

Über TÜV Rheinland

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