1. Was kann ich als Verbraucher tun, wenn die Ware falsch geliefert wird – zum Beispiel Heuschrecken statt Speisegrillen?
Dr. Carsten Föhlisch: In diesen Fällen greifen die Gewährleistungsrechte des Kunden. Das heißt, der Händler muss die korrekte Ware liefern und der Kunde die falsch gelieferte Ware zurücksenden. Das Gewährleistungsrecht greift unabhängig von der Verderblichkeit der Ware, denn der Händler ist verpflichtet, die richtige Ware zu schicken und nicht einfach irgendetwas anderes.
2. Gilt für meine online gekauften Tafelinsekten ein 14-tägiges Widerrufsrecht?
Dr. Carsten Föhlisch: Haben Sie Insekten in einem Online-Shop erworben, die konserviert wurden wie getrocknete Mehlwürmer oder geröstete Speisegrillen, so gilt ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Aufpassen müssen Sie bei frischen Waren. Denn hier gilt wegen der Gefahr der Verderblichkeit eine gesetzliche Ausnahme vom Widerrufsrecht. Kein Widerrufsrecht besteht zudem bei versiegelt gelieferten Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, falls das Siegel entfernt wurde. Hierüber muss Sie der Händler vorab informieren.
3. Was passiert bei der Lieferung von abgelaufener oder offensichtlich verdorbener Ware? Besteht ein Anspruch auf Erstattung des Geldes? Und ist ein Beweis notwendig?
Dr. Carsten Föhlisch: Wird die Ware verdorben geliefert, greifen auch hier die Gewährleistungsrechte. Der Händler ist also verpflichtet, die Ware in mangelfreiem Zustand (also unverdorben) nachzuliefern. Allerdings müssen Sie beweisen, dass die Ware bereits verdorben ankam, z. B. mittels eines Zeugen, Fotos und/oder einer eidesstattlichen Versicherung.
Über Ditschke Insekten Hamburg UG
Die Ditschke Insekten Hamburg UG wurde 2015 gegründet und verfolgt das Ziel, gesunde und nachhaltige Lebensmittel auf dem Markt zu etablieren. Auf dem Online-Shop www.BesteInsekten.de können sich Konsumenten und Unternehmen wie Restaurants, Kochschulen und Handlespartner mit speziell für den menschlichen Verzehr gezüchteten Speiseinsekten eindecken. Seit 2016 werden neben den rohen Insekten auch verzehrfertige gewürzte Insekten als Alternative zum herkömmlichen Knabber Snacks vertrieben.
Trusted Shops ist seit über 15 Jahren die bekannteste europäische Vertrauensmarke im Bereich E-Commerce. Das 1999 gegründete Kölner Unternehmen stellt mit dem Gütesiegel inklusive Käuferschutz, dem Kundenbewertungssystem und dem Abmahnschutz ein „Rundum-sicher-Paket“ bereit: Anhand von strengen Einzelkriterien wie Preistransparenz, Kundenservice und Datenschutz überprüft Trusted Shops seine Mitglieder und vergibt sein begehrtes Gütesiegel. Mit dem Käuferschutz, den jeder zertifizierte Online-Shop bietet, sind Verbraucher etwa bei Nichtlieferung von Waren abgesichert. Darüber hinaus sorgt das Kundenbewertungssystem für nachhaltiges Vertrauen bei Händlern und bei Käufern. Trusted Shops stellt die Unabhängigkeit und Echtheit der Bewertungen über eine mehrstufige Überprüfung sicher. Das Trusted Shops Projekt „Locatrust“ verhilft lokalen Händlern zu echten Bewertungen ihrer Kunden. Damit bietet Trusted Shops lokalen Händlern die Möglichkeit, mehr Sichtbarkeit für ihr Geschäft und ihr Sortiment im Netz zu schaffen, um den Local Commerce zu stärken. Das Projekt wird im Rahmen des Strukturfonds EFRE (Europäische Fonds für Regionale Entwicklung) von der Europäischen Union gefördert. Zudem schützt das Abmahnschutzpaket von Trusted Shops Online-Händler vor teuren wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen aufgrund fehlerhafter Rechtstexte.
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