Posted in Allgemein

Piepsende Lebensretter: Vernetzte Rauchwarnmelder warnen zuverlässig

Piepsende Lebensretter: Vernetzte Rauchwarnmelder warnen zuverlässig Posted on 13. Januar 2017

Rund 400 Menschen im Jahr kommen in Deutschland durch Brände ums Leben, meist in Folge einer Rauchvergiftung. Rauchwarnmelder können Todesfälle, Verletzungen und Sachschäden verhindern. Seit Juni 2016 sind sie deshalb bundesweit vorgeschrieben. Dabei hat jedes Bundesland eigene Regelungen, was die Pflichten in Bezug auf die Installation und Wartung, die Ausstattung von Bestands- und Neubauten betreffen. In Nordrhein-Westfalen beispielsweise sind Rauchmelder seit dem 1. Januar 2017 in Schlafzimmern und Fluren verpflichtend. Allgemein gilt: Ein Rauchwarnmelder muss zuverlässig arbeiten und korrekt montiert sein.

Einer meldet Rauch, alle piepsen
„Rauchwarnmelder gehören mindestens in Schlafräume, Kinderzimmer und Flure. Befestigt werden sie unter die Decke in der Raummitte“, sagt Lars Hille, Experte für Brandschutztechnik bei TÜV Rheinland. In Küche und Bad ist die Installation nicht sinnvoll, denn die Sensoren reagieren auch auf Wasserdampf und würden Fehlalarme auslösen. Für größere Wohnungen und Häuser empfiehlt Lars Hille vernetzbare Rauchwarnmelder: Hier schlagen alle Geräte Alarm, sobald ein Sensor Rauch erkennt. Das erhöht die Sicherheit. „Mit 85 Dezibel ist der Warnton eines Rauchwarnmelders zwar sehr laut. Ohne Vernetzung ist ein im Keller ausgelöster Alarm im Obergeschoss aber eventuell nicht zuverlässig zu hören“, so der TÜV Rheinland-Experte.

Nach zehn Jahren austauschen
Die Funktion sollte monatlich durch Drücken des Testknopfs geprüft werden. Lässt die Leistung der Batterie nach, geben Rauchwarnmelder einen kurzen, piependen Warnton ab. „Beim Batteriewechsel ist stets der vom Hersteller angegebene Batterietyp einzusetzen“, sagt Lars Hille. Angaben dazu gibt es auf dem Typenschild und in der Bedienungsanleitung. Geräte mit fest verbauter Langzeitbatterie sind wartungsarm und etwa zehn Jahre lang einsatzbereit. Dann sind Rauchwarnmelder in der Regel austauschreif, weil Staub den Sensoren zusetzt und die lebensrettende Funktion nicht mehr gewährleistet ist. Zuverlässige Rauchwarnmelder tragen das CE-Zeichen, das GS-Zeichen für geprüfte Sicherheit bzw. das „Q“ mit Flamme, das besonders sicherheitsgeprüfte Geräte kennzeichnet.

Über TÜV Rheinland

TÜV Rheinland ist ein weltweit führender unabhängiger Prüfdienstleister mit über 140 Jahren Tradition. Im Konzern arbeiten 19.600 Menschen rund um den Globus. Sie erwirtschaften einen Jahresumsatz von knapp 1,9 Milliarden Euro. Die unabhängigen Fachleute stehen für Qualität und Sicherheit von Mensch, Technik und Umwelt in fast allen Lebensbereichen. TÜV Rheinland prüft technische Anlagen, Produkte und Dienstleistungen, begleitet Projekte und Prozesse für Unternehmen. Die Experten trainieren Menschen in zahlreichen Berufen und Branchen. Dazu verfügt TÜV Rheinland über ein globales Netz anerkannter Labore, Prüf- und Ausbildungszentren. Seit 2006 ist TÜV Rheinland Mitglied im Global Compact der Vereinten Nationen für mehr Nachhaltigkeit und gegen Korruption. www.tuv.com im Internet.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

TÜV Rheinland
Am Grauen Stein
51105 Köln
Telefon: +49 (221) 806-2148
http://www.tuv.com

Ansprechpartner:
Frank Ehlert
Pressesprecher Industrie Service
Telefon: +49 (221) 806-2424
E-Mail: frank.ehlert@de.tuv.com
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel