Der reglementierte Hauptbestandteil des Hanfs ist Δ9-Tetrahydrocannabinol („THC“, „Dronabinol“) inklusive seiner Säure. Die sollten durch die Verwendung von Nutzhanf nur noch im Spurenbereich im Lebensmittel vorliegen, damit jegliche psychotrope Effekte durch den Verzehr ausgeschlossen werden können. Aktuell (02.12.2016) wurde im europäischen Amtsblatt eine Empfehlung[1] veröffentlicht, nach der die amtliche Überwachung aller EU-Staaten aktiv in Lebensmitteln aus Hanf nach möglichen THC-Gehalten monitoren soll. Dabei gibt es momentan keinerlei gesetzliche Grenzwerte – jedoch verschiedene Empfehlungen, die zur rechtlichen Bewertung herangezogen werden können.
Diese Empfehlungen werden unserer Erfahrung nach oft überschritten, was sich auch in gehäuften Schnellwarnungen im Europäischen Schnellwarnsystem für Lebensmittel und Futtermittel widerspiegelt (bspw. 7x Warnung zu Hanfprodukten allein im September 2016 in Hanfproteinpulver, Nahrungsergänzungsmittel und Hanfsaat).
Die Analytik bei QSI erfolgt mittels GC-MS nach Extraktion der Probe und wird nach der Methode aus der amtlichen Sammlung von Untersuchungsverfahren (§64 LFGB L 47.00-9, Dezember 2004) durchgeführt. Durch den Einsatz eines speziellen isotopenmarkierten Standards ist die exakte Analytik im Spurenbereich sichergestellt. Erfasst wird hierbei die Summe von Δ9-Tetrahydrocannabinol und der Δ9-Tetrahydrocannabinolsäure.
Begleitend zu dieser Analytik empfehlen wir Ihnen weitere Analysen, wie zum Beispiel den Nachweis von Mykotoxinen oder Pflanzentoxinen (Tropan-, Mutterkorn-, Pyrrolizidin-Alkaloide), um die Verkehrsfähigkeit von Produkten sicherzustellen.
[1] Empfehlung (EU) 2016/2115 im Amtsblatt EU L 327/S.103ff
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